Immer wieder hört man, dass im Raum Service Abmahnwellen stattfinden. Oftmals handelt es sich hierbei um wettbewerbsrechtliche oder markenrechtliche Abmahnungen. Doch wer eine Abmahnung erhalten hat, sollte nicht voreilig handeln und zunächst einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz kontaktieren. Mandanten im Raum Service unterschreiben oftmals voreilig eine Unterlassungserklärung und überweisen den geforderten Schadensersatz beziehungsweise gestehen dem Gegner viel zu weitreichende Rechte zu. So etwas kann schnell als teilweises Zugeständnis gewertet werden. Auch von einer Kontaktaufnahme mit dem Gegner können wir nur abraten, denn in vielen Fällen werden unbewusst rechtliche Zugeständnisse gemacht. Die Kommunikation in solchen Fällen überlassen Sie am besten einem Anwalt.
Service der ttp Rechtsanwälte
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Um Sie vor, während und bei Bedarf auch nach unserer Rechtsberatung umfassend zu informieren, stellen wir Ihnen in unserem Servicebereich kostenlos wichtige Neuigkeiten, Formulare und Merkblätter zur Verfügung. Darüber hinaus beantworten wir in den FAQ grundsätzliche sowie spezielle Fragen zu Recht, Notaren und unserem Leistungsportfolio: