Beim Gesellschaftsrecht sind Notare als unabhängige und neutrale Ratgeber unverzichtbar. Um etwaige Auseinandersetzungen von vornherein zu verhindern, sorgt der Notar für verbindliche Rahmenbedingungen. Auch ist der Einsatz eines Notars aus dem Raum Notare oftmals nicht nur empfehlenswert, sondern sogar gesetzlich vorgeschrieben. Typische Handlungsfelder eines Notars beim Gesellschaftsrecht sind beispielsweise die Gründung von Gesellschaften, Handelsregisteranmeldungen, der Abschluss von Gesellschaftsverträgen, die Protokollierung von Gesellschafterbeschlüssen, Sitzverlegung, Eröffnung oder Löschung von Niederlassungen, Begleitung von Haupt- und Gesellschafterversammlungen, die Umwandlung von Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften, die Verpfändung von Geschäftsanteilen, Vermögens- und Unternehmensnachfolge, Beherrschungsverträge und Ergebnisabführungsverträge sowie Gesellschaftsveränderungen.
Notare
Der Objektivität verpflichtet
Notare sind zur Neutralität und Unabhängigkeit verpflichtet. Über die notariellen Dienstleistungen an den Standorten Flensburg und Schleswig können Sie sich informieren.
Nach unserem Selbstverständnis sind wir aber vor allem auch kompetente Dienstleister, für die bei Problemlösungen die Berücksichtigung wirtschaftlicher Zusammenhänge im Vordergrund steht. Die Schwerpunkte unserer notariellen Tätigkeit liegen im Immobilienrecht und im Gesellschaftsrecht sowie im Erb- und Familienrecht.
Gesellschaftsrecht
Immobilienrecht
Erbrecht
Ehe- und Familienrecht
Notar Flensburg
Ihre Ansprechpartnerin
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+ 49 (0) 461/ 1454 - 306
E-Mail: notar-fl(at)ttp-recht.de
Notar Schleswig
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+49 (0) 4621/ 9646- 61
E-Mail: notar-sl(at)ttp-recht.de