Das unerlaubte Verwenden von Marken, Bildern oder Verwenden falscher Widerrufserklärungen sind im Internet leider keine Seltenheit. Viele Wettbewerber wehren sich dagegen – regelrechte Abmahnwellen, die auch in der Region Mahnwesen keine Seltenheit sind, folgen daraufhin. Doch nicht immer sind diese Abmahnungen gerechtfertigt, da der Verwender in vielen Fällen gar keinen Rechtsverstoß begangen hat oder die Abmahnungen in Kostenhinsicht zu weit geht. Anstatt eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben oder eine Strafzahlung zu leisten, sollten sich Betroffene im Raum Mahnwesen stets von einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz beraten lassen. Der Rechtsanwalt kennt sich bestens mit Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht und Lizenzierung aus und übernimmt die komplette Kommunikation mit der Gegenseite.
Unser Mahnwesen
Zeit, abzurechnen?
Für Sie als Unternehmer ist eine gute Liquidität von herausragender Bedeutung für eine sichere, wirtschaftliche Zukunft. Durch unser in Kooperation mit der Finanzbuchhaltung der ttp AG Steuerberatungsgesellschaft entwickeltes Mahnwesen können wir für Sie den Forderungseinzug unkompliziert und schnell aus einer Hand durchführen. Verlassen Sie sich auf unser Spezialistenteam.