Damit Sie als Unternehmer und Arbeitgeber aus dem Raum Mahnwesen bei Kündigung oder Abmahnung auf der sicheren Seite sind, ist eine Rechtsberatung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht absolut empfehlenswert. Oftmals geht der Kündigung eine Abmahnung voraus, etwa wegen vertragswidrigem Verhalten, wiederholtem Zu-spät-Kommen, oder grober Pflichtverletzung. Diese Abmahnung kann mündlich ausgesprochen werden, ein Rechtsanwalt oder Fachanwalt empfiehlt jedoch stets – wegen der Beweiskraft – die schriftliche Abmahnung. Kommt es zu einem erneuten Fehlverhalten im Unternehmen, so kann der Arbeitgeber die Kündigung aussprechen. Dies ist jedoch nicht zwingend notwendig, zum Beispiel bei einer personenbedingten Kündigung. Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht aus der Region Mahnwesen berät Sie gerne zu Kündigungsschutz, Kündigungsfristen, Gründen für eine Abmahnung sowie für die fristlose Kündigung. Bei Entlassung eines Mitarbeiters informiert Sie Ihr ttp Anwalt auch, ob eine Abfindung zu zahlen ist und wie hoch die Abfindung sein sollte.
Unser Mahnwesen
Zeit, abzurechnen?
Für Sie als Unternehmer ist eine gute Liquidität von herausragender Bedeutung für eine sichere, wirtschaftliche Zukunft. Durch unser in Kooperation mit der Finanzbuchhaltung der ttp AG Steuerberatungsgesellschaft entwickeltes Mahnwesen können wir für Sie den Forderungseinzug unkompliziert und schnell aus einer Hand durchführen. Verlassen Sie sich auf unser Spezialistenteam.