Viele Käufer oder Verkäufer von Immobilien kennen es: Bei der Vertragsgestaltung wendet man sich stets an einen erfahrenen Notar aus der Region Werkvertragsrecht. Notar setzen als Spezialisten für ihre Mandanten Kaufverträge auf, begleiten den Kaufabschluss und kümmern sich um die Belastung und vorschriftsmäßige Grundbucheintragung. Doch nicht nur beim Kauf und Verkauf von Immobilien begleiten wir unsere Mandanten aus dem Raum Werkvertragsrecht. Ebenso sind wir Ihr Experte für die Bildung von Wohnungs- und Teileigentum, die Einräumung von Dienstbarkeiten, Nießbrauchsrechten und Vorkaufsrechten, die Bestellung, Änderung und Löschung von Grundpfandrechten sowie die Begründung von Erbbaurechten. Sie wünschen einen Bauträgervertrag über den Erwerb zu errichtender Objekte? Dann sind die Notare von ttp Ihr Ansprechpartner im Raum Werkvertragsrecht.
Werkvertragsrecht
Für Klarheit sorgen
Werkverträge stellen eine ganz eigene Vertragskategorie dar. Im Gegensatz zu Dienstverträgen verpflichten sie nicht nur zur Erbringung einer Leistung, sondern ist der Eintritt eines geschuldeten Erfolgs bzw. eines konkreten Ereignisses erforderlich. Bei der Vertragsgestaltung ist es daher von größter Bedeutung, diese in die Hände eines erfahrenen Partners zu legen.
Die ttp Rechtsanwälte sind Ihre Experten, wenn es um das Werkvertragsrecht geht – von der Wirksamkeit und den konkreten Inhalten eines Werkvertrages bis hin zu Problemen in Folge eines Mangels oder des Verzugs. Zudem beraten wir Sie in Hinblick auf die Abnahme: So ist der genaue Zeitpunkt der Abnahme für die Durchsetzung von Vergütungsansprüchen entscheidend und es empfiehlt sich stets eine genaue Protokollierung.
Unsere Leistungen auf einen Blick:
- Prüfung und Erstellung von Werkverträgen
- Beratung und Vertretung bei allen Problemen, die bei der Vertragsabwicklung entstehen
- Beratung bei Verträgen mit aufeinander aufbauenden Werkleistungen (Vorleistungen)