Viele Mandanten wenden sich an einen Notar in der Region Werkvertragsrecht, wenn sie Unterstützung im Bereich Immobilienrecht und Grundstücksrecht benötigen. Klassischerweise handelt es sich um den erfolgreichen Kauf und Verkauf von Immobilien und Grundstücken. Hierbei setzt der Notar den Kaufvertrag auf und kümmert sich um die Belastung sowie die vorschriftsmäßige Grundbucheintragung. Die Notare von ttp sind in diesem Fall gerne an Ihrer Seite und begleitet Sie bei An- und Verkauf sowie Belastung von Immobilien und Grundstücken. Doch ebenso wenden sich Mandanten an Notare bei Werkvertragsrecht, wenn es um die Bildung von Wohnungs- und Teileigentum, Bauträgerverträge, die Bestellung, Änderung und Löschung von Grundpfandrechten, die Einräumung von Dienstbarkeiten, Nießbrauchsrecht, Vorkaufsrecht oder Erbbaurecht geht.
Werkvertragsrecht
Für Klarheit sorgen
Werkverträge stellen eine ganz eigene Vertragskategorie dar. Im Gegensatz zu Dienstverträgen verpflichten sie nicht nur zur Erbringung einer Leistung, sondern ist der Eintritt eines geschuldeten Erfolgs bzw. eines konkreten Ereignisses erforderlich. Bei der Vertragsgestaltung ist es daher von größter Bedeutung, diese in die Hände eines erfahrenen Partners zu legen.
Die ttp Rechtsanwälte sind Ihre Experten, wenn es um das Werkvertragsrecht geht – von der Wirksamkeit und den konkreten Inhalten eines Werkvertrages bis hin zu Problemen in Folge eines Mangels oder des Verzugs. Zudem beraten wir Sie in Hinblick auf die Abnahme: So ist der genaue Zeitpunkt der Abnahme für die Durchsetzung von Vergütungsansprüchen entscheidend und es empfiehlt sich stets eine genaue Protokollierung.
Unsere Leistungen auf einen Blick:
- Prüfung und Erstellung von Werkverträgen
- Beratung und Vertretung bei allen Problemen, die bei der Vertragsabwicklung entstehen
- Beratung bei Verträgen mit aufeinander aufbauenden Werkleistungen (Vorleistungen)