Bei weitreichenden Entscheidungen sollten sich Unternehmer stets Rat von einem Notar holen. Ganz gleich ob Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft oder Mischformen wie die GmbH: Ein Notar berät kompetent, neutral und unabhängig. Unsere Notare zählen in der Region Werkvertragsrecht zu den gefragtesten Experten. Unsere Notare betreuen verschiedene Mandanten im Raum Werkvertragsrecht bei allen gesellschaftsrechtlichen Anliegen. Dazu gehören beispielsweise die Gründung von Gesellschaften, Handelsregisteranmeldungen, der Abschluss von Gesellschaftsverträgen, die Protokollierung von Gesellschafterbeschlüssen, die Sitzverlegung, Eröffnung oder Löschung von Niederlassungen, Haupt- und Gesellschafterversammlungen, die Umwandlung von Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften, die Verpfändung von Geschäftsanteilen, Vermögens- und Unternehmensnachfolge, Beherrschungsverträge und Ergebnisabführungsverträge sowie Gesellschaftsveränderungen.
Werkvertragsrecht
Für Klarheit sorgen
Werkverträge stellen eine ganz eigene Vertragskategorie dar. Im Gegensatz zu Dienstverträgen verpflichten sie nicht nur zur Erbringung einer Leistung, sondern ist der Eintritt eines geschuldeten Erfolgs bzw. eines konkreten Ereignisses erforderlich. Bei der Vertragsgestaltung ist es daher von größter Bedeutung, diese in die Hände eines erfahrenen Partners zu legen.
Die ttp Rechtsanwälte sind Ihre Experten, wenn es um das Werkvertragsrecht geht – von der Wirksamkeit und den konkreten Inhalten eines Werkvertrages bis hin zu Problemen in Folge eines Mangels oder des Verzugs. Zudem beraten wir Sie in Hinblick auf die Abnahme: So ist der genaue Zeitpunkt der Abnahme für die Durchsetzung von Vergütungsansprüchen entscheidend und es empfiehlt sich stets eine genaue Protokollierung.
Unsere Leistungen auf einen Blick:
- Prüfung und Erstellung von Werkverträgen
- Beratung und Vertretung bei allen Problemen, die bei der Vertragsabwicklung entstehen
- Beratung bei Verträgen mit aufeinander aufbauenden Werkleistungen (Vorleistungen)