Insbesondere auf dem Gebiet des Erbrechts und des Familienrechts profitieren Sie von dem fachübergreifenden Know-how unserer Notare im Raum Werkvertragsrecht#. Als Experte für diese sensiblen und persönlichen Bereiche beraten wir unsere Mandanten individuell und entwickeln bestmögliche Lösungen für Verträge, Verfügungen oder das Testament. Als Spezialist und Notar für Erbrecht in der Region Werkvertragsrecht kümmern wir uns um notarielle Testamente und Erbverträge, Erbscheinsanträge, Nachlassverteilung, vorweggenommene Erbfolge und Schenkungsverträge. Beim Familienrecht sind unsere Notare gerne für Sie da, wenn es um Eheverträge oder die Gestaltung von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Letzteres umfasst Regelungen für Unterhalt, Versorgungsausgleich und Güterstand. Ebenso zählen zu unseren Leistungen auch Sorgeerklärungen, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.
Werkvertragsrecht
Für Klarheit sorgen
Werkverträge stellen eine ganz eigene Vertragskategorie dar. Im Gegensatz zu Dienstverträgen verpflichten sie nicht nur zur Erbringung einer Leistung, sondern ist der Eintritt eines geschuldeten Erfolgs bzw. eines konkreten Ereignisses erforderlich. Bei der Vertragsgestaltung ist es daher von größter Bedeutung, diese in die Hände eines erfahrenen Partners zu legen.
Die ttp Rechtsanwälte sind Ihre Experten, wenn es um das Werkvertragsrecht geht – von der Wirksamkeit und den konkreten Inhalten eines Werkvertrages bis hin zu Problemen in Folge eines Mangels oder des Verzugs. Zudem beraten wir Sie in Hinblick auf die Abnahme: So ist der genaue Zeitpunkt der Abnahme für die Durchsetzung von Vergütungsansprüchen entscheidend und es empfiehlt sich stets eine genaue Protokollierung.
Unsere Leistungen auf einen Blick:
- Prüfung und Erstellung von Werkverträgen
- Beratung und Vertretung bei allen Problemen, die bei der Vertragsabwicklung entstehen
- Beratung bei Verträgen mit aufeinander aufbauenden Werkleistungen (Vorleistungen)