Das unerlaubte Verwenden von Marken, Bildern oder Verwenden falscher Widerrufserklärungen sind im Internet leider keine Seltenheit. Viele Wettbewerber wehren sich dagegen – regelrechte Abmahnwellen, die auch in der Region Werkvertragsrecht keine Seltenheit sind, folgen daraufhin. Doch nicht immer sind diese Abmahnungen gerechtfertigt, da der Verwender in vielen Fällen gar keinen Rechtsverstoß begangen hat oder die Abmahnungen in Kostenhinsicht zu weit geht. Anstatt eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben oder eine Strafzahlung zu leisten, sollten sich Betroffene im Raum Werkvertragsrecht stets von einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz beraten lassen. Der Rechtsanwalt kennt sich bestens mit Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht und Lizenzierung aus und übernimmt die komplette Kommunikation mit der Gegenseite.
Werkvertragsrecht
Für Klarheit sorgen
Werkverträge stellen eine ganz eigene Vertragskategorie dar. Im Gegensatz zu Dienstverträgen verpflichten sie nicht nur zur Erbringung einer Leistung, sondern ist der Eintritt eines geschuldeten Erfolgs bzw. eines konkreten Ereignisses erforderlich. Bei der Vertragsgestaltung ist es daher von größter Bedeutung, diese in die Hände eines erfahrenen Partners zu legen.
Die ttp Rechtsanwälte sind Ihre Experten, wenn es um das Werkvertragsrecht geht – von der Wirksamkeit und den konkreten Inhalten eines Werkvertrages bis hin zu Problemen in Folge eines Mangels oder des Verzugs. Zudem beraten wir Sie in Hinblick auf die Abnahme: So ist der genaue Zeitpunkt der Abnahme für die Durchsetzung von Vergütungsansprüchen entscheidend und es empfiehlt sich stets eine genaue Protokollierung.
Unsere Leistungen auf einen Blick:
- Prüfung und Erstellung von Werkverträgen
- Beratung und Vertretung bei allen Problemen, die bei der Vertragsabwicklung entstehen
- Beratung bei Verträgen mit aufeinander aufbauenden Werkleistungen (Vorleistungen)