Existenzgründung, Unternehmensgründung, neue Produkte oder neue Tochterfirmen: Die Basis für einen erfolgreichen Start ist ein starkes Markenkonzept, denn eine Marke steht für Qualität und Vertrauen. Bereits bei der Etablierung eines neuen Unternehmens oder Produkts sollte man sich daher auf die Beratung und Erfahrung eines Rechtsanwalts aus dem Raum Werkvertragsrecht verlassen. Ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz kann bei der Markenrecherche unterstützen, die Eintragung der Marke und die Markenanmeldung vornehmen. Doch insbesondere im Verletzungsfall ist es wichtig, einen erfahrenen Rechtsanwalt an seiner Seite zu wissen. Für unsere Mandanten in der Region Werkvertragsrecht sind wir vielfältig tätig. So zählen Markenanmeldungen, Markenverteidigung, Widerspruchsverfahren, Löschungsverfahren, Abmahnung von Konkurrenten, Löschungsklagen sowie Abgrenzungs- und Vorrechtsvereinbarungen, Lizenzverträge und Franchisekonzepte zu unseren Leistungen.
Werkvertragsrecht
Für Klarheit sorgen
Werkverträge stellen eine ganz eigene Vertragskategorie dar. Im Gegensatz zu Dienstverträgen verpflichten sie nicht nur zur Erbringung einer Leistung, sondern ist der Eintritt eines geschuldeten Erfolgs bzw. eines konkreten Ereignisses erforderlich. Bei der Vertragsgestaltung ist es daher von größter Bedeutung, diese in die Hände eines erfahrenen Partners zu legen.
Die ttp Rechtsanwälte sind Ihre Experten, wenn es um das Werkvertragsrecht geht – von der Wirksamkeit und den konkreten Inhalten eines Werkvertrages bis hin zu Problemen in Folge eines Mangels oder des Verzugs. Zudem beraten wir Sie in Hinblick auf die Abnahme: So ist der genaue Zeitpunkt der Abnahme für die Durchsetzung von Vergütungsansprüchen entscheidend und es empfiehlt sich stets eine genaue Protokollierung.
Unsere Leistungen auf einen Blick:
- Prüfung und Erstellung von Werkverträgen
- Beratung und Vertretung bei allen Problemen, die bei der Vertragsabwicklung entstehen
- Beratung bei Verträgen mit aufeinander aufbauenden Werkleistungen (Vorleistungen)