Ein guter Arbeitsvertrag sorgt für klare Strukturen im Arbeitsverhältnis. Die ttp Rechtsanwälte betreuen zahlreiche Unternehmen und Arbeitgeber im Raum Werkvertragsrecht im Bereich Arbeitsrecht. Typische Vereinbarungen, die im Arbeitsvertrag unbedingt geregelt sein sollten sind Probezeit, Kündigungsfrist, Schweigepflicht, Gehalt, Arbeitszeit, Überstunden, Weihnachtsgeld, Sonderleistungen und Urlaubsanspruch. Gerne entwickelt Ihr Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht einen speziellen Arbeitsvertrag, beispielsweise wenn es um Vergütungssysteme, flexible Arbeitszeitmodelle, Mitarbeiterbeteiligungsprogramme oder betriebliche Altersversorgung geht. Ein Arbeitsvertrag vom Rechtsanwalt schützt Ihre Interessen als Arbeitgeber bestmöglich, sorgt aber auch für faire Bedingungen gegen über dem Arbeitnehmer. Neben Arbeitsverträgen können Sie Ihren Rechtsanwalt aus dem Raum ###or### ebenso gerne ansprechen, wenn es um einen Geschäftsführervertrag, Aufhebungsvertrag oder Vorstandsvertrag sowie die Beendigung solcher Verträge geht.
Werkvertragsrecht
Für Klarheit sorgen
Werkverträge stellen eine ganz eigene Vertragskategorie dar. Im Gegensatz zu Dienstverträgen verpflichten sie nicht nur zur Erbringung einer Leistung, sondern ist der Eintritt eines geschuldeten Erfolgs bzw. eines konkreten Ereignisses erforderlich. Bei der Vertragsgestaltung ist es daher von größter Bedeutung, diese in die Hände eines erfahrenen Partners zu legen.
Die ttp Rechtsanwälte sind Ihre Experten, wenn es um das Werkvertragsrecht geht – von der Wirksamkeit und den konkreten Inhalten eines Werkvertrages bis hin zu Problemen in Folge eines Mangels oder des Verzugs. Zudem beraten wir Sie in Hinblick auf die Abnahme: So ist der genaue Zeitpunkt der Abnahme für die Durchsetzung von Vergütungsansprüchen entscheidend und es empfiehlt sich stets eine genaue Protokollierung.
Unsere Leistungen auf einen Blick:
- Prüfung und Erstellung von Werkverträgen
- Beratung und Vertretung bei allen Problemen, die bei der Vertragsabwicklung entstehen
- Beratung bei Verträgen mit aufeinander aufbauenden Werkleistungen (Vorleistungen)