Das Arbeitsrecht gehört zum Zivilrecht und wird in das Individualarbeitsrecht und das Kollektivarbeitsrecht unterteilt. Im Raum Werkvertragsrecht sind die ttp Rechtsanwälte der ideale Experte für Arbeitgeber und Unternehmen, die einen Anwalt für eine Rechtsberatung im Arbeitsrecht benötigen. Bereiche aus dem Arbeitsrecht, in denen sich Ihr Anwalt bestens auskennt, sind Kündigungsschutz, Gleichbehandlung, Wesentliches zum Arbeitsvertrag, Arbeitszeitregelungen, Vergütungssysteme, relevante Regelungen zum Arbeitszeugnis und vieles mehr. Somit ist ein Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht nicht nur erster Ansprechpartner bei etwaigen Streitigkeiten, sondern informiert Sie auch gerne in Hinblick auf die Gestaltung von Arbeitsverträgen oder zu allen Aspekten des Sozialversicherungsrechts. Selbst bei speziellen Themen wie Entsendung und Versetzung von Mitarbeitern ins Ausland, Gesellschafterregelungen oder Scheinselbständigkeit berät ein Anwalt oder Fachanwalt seine Mandanten aus der Region Werkvertragsrecht.
Werkvertragsrecht
Für Klarheit sorgen
Werkverträge stellen eine ganz eigene Vertragskategorie dar. Im Gegensatz zu Dienstverträgen verpflichten sie nicht nur zur Erbringung einer Leistung, sondern ist der Eintritt eines geschuldeten Erfolgs bzw. eines konkreten Ereignisses erforderlich. Bei der Vertragsgestaltung ist es daher von größter Bedeutung, diese in die Hände eines erfahrenen Partners zu legen.
Die ttp Rechtsanwälte sind Ihre Experten, wenn es um das Werkvertragsrecht geht – von der Wirksamkeit und den konkreten Inhalten eines Werkvertrages bis hin zu Problemen in Folge eines Mangels oder des Verzugs. Zudem beraten wir Sie in Hinblick auf die Abnahme: So ist der genaue Zeitpunkt der Abnahme für die Durchsetzung von Vergütungsansprüchen entscheidend und es empfiehlt sich stets eine genaue Protokollierung.
Unsere Leistungen auf einen Blick:
- Prüfung und Erstellung von Werkverträgen
- Beratung und Vertretung bei allen Problemen, die bei der Vertragsabwicklung entstehen
- Beratung bei Verträgen mit aufeinander aufbauenden Werkleistungen (Vorleistungen)