Ein Schwerpunkt der Kanzlei ttp ist die Ausarbeitung von Arbeitsverträgen einschließlich Arbeitnehmerüberlassung (Fremdpersonaleinsatz) sowie die Gestaltung besonderer Vertragsbedingungen wie Vergütungssysteme, flexible Arbeitszeitmodelle, Mitarbeiterbeteiligungsprogramme und betriebliche Altersversorgung für Unternehmen. Wenn Sie als Arbeitgeber oder Unternehmer einen Arbeitsvertrag oder Aufhebungsvertrag mit Hilfe eines Anwalts aufsetzen, so können Sie sicher sein, dass Sie vor ungerechtfertigten Ansprüchen durch Arbeitnehmer sowie ungültige Klauseln geschützt sind. Dies gilt sowohl für einen herkömmlichen Arbeitsvertrag, als auch für einen befristeten Vertrag. Wichtige Aspekte wie Probezeit, Kündigungsfrist, Schweigepflicht, Gehalt, Arbeitszeit, Überstunden, Weihnachtsgeld, Sonderleistungen und Urlaubsanspruch sind so klar geregelt. Vereinbaren Sie gerne einen Termin und lassen Sie sich durch einen Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Region Werkvertragsrecht beraten.
Werkvertragsrecht
Für Klarheit sorgen
Werkverträge stellen eine ganz eigene Vertragskategorie dar. Im Gegensatz zu Dienstverträgen verpflichten sie nicht nur zur Erbringung einer Leistung, sondern ist der Eintritt eines geschuldeten Erfolgs bzw. eines konkreten Ereignisses erforderlich. Bei der Vertragsgestaltung ist es daher von größter Bedeutung, diese in die Hände eines erfahrenen Partners zu legen.
Die ttp Rechtsanwälte sind Ihre Experten, wenn es um das Werkvertragsrecht geht – von der Wirksamkeit und den konkreten Inhalten eines Werkvertrages bis hin zu Problemen in Folge eines Mangels oder des Verzugs. Zudem beraten wir Sie in Hinblick auf die Abnahme: So ist der genaue Zeitpunkt der Abnahme für die Durchsetzung von Vergütungsansprüchen entscheidend und es empfiehlt sich stets eine genaue Protokollierung.
Unsere Leistungen auf einen Blick:
- Prüfung und Erstellung von Werkverträgen
- Beratung und Vertretung bei allen Problemen, die bei der Vertragsabwicklung entstehen
- Beratung bei Verträgen mit aufeinander aufbauenden Werkleistungen (Vorleistungen)