Grundstücke oder Immobilien sind derzeit als Kapitalanlage und zur Eigennutzung äußerst beliebt. Doch ganz gleich, ob es sich um den Kauf oder Verkauf einer Wohnung, einer Immobilie oder eines Grundstücks dreht: Bei der Gestaltung des Kaufvertrags ist die Beratung und Beglaubigung des Vertrages durch einen Notar aus dem Raum Unternehmensnachfolge und Erbrecht Pflicht. Die Experten von ttp betreuen Mandanten aus der ganzen Region Unternehmensnachfolge und Erbrecht bei der Vertragsgestaltung und Belastung von Immobilien und Grundstücken. Zudem begleiten wir Mandanten, wenn es um die Bildung von Wohnungs- und Teileigentum, Bauträgerverträge, die Bestellung, Änderung und Löschung von Grundpfandrechten, die Einräumung von Dienstbarkeiten, Nießbrauchsrecht, Vorkaufsrecht oder Erbbaurecht geht.
Unternehmensnachfolge und Erbrecht
In die Zukunft sehen
Eine unserer Kernkompetenzen liegt in der Erarbeitung und Umsetzung von Konzepten für die Nachfolge Ihres Unternehmens. Wir verstehen uns als Ihr Partner und kümmern uns um die reibungslose Übergabe in die Hand Ihres Nachfolgers.
Darüber hinaus finden wir gemeinsam mit Ihnen passende Lösungen für die Ausgestaltung Ihrer Nachlassplanung. Auch bei der Durchführung ihrer letztwilligen Verfügungen (Testament und Erbvertrag) haben wir weitreichende Erfahrungen, etwa im Rahmen von Testamentsvollstreckungen.
Insbesondere auf dem Gebiet des Erbrechts und der Vermögens- und Unternehmensnachfolge profitieren Sie von unserem fachübergreifenden Know-how durch die Verzahnung unserer steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Kompetenz
Unser Beratungsangebot umfasst:
- Vorweggenommene Erbfolge
- Testamentsgestaltungen
- Konzeption und Umsetzung der Unternehmensnachfolge
- Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
- Sicherung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
- Auseinandersetzungen von Erbengemeinschaften
- Übernahme von Testamentsvollstreckungen
- Stiftungen
E-Mail: c.theilen(at)ttp-recht.de