Das unerlaubte Verwenden von Marken, Bildern oder Verwenden falscher Widerrufserklärungen sind im Internet leider keine Seltenheit. Viele Wettbewerber wehren sich dagegen – regelrechte Abmahnwellen, die auch in der Region Unternehmensnachfolge und Erbrecht keine Seltenheit sind, folgen daraufhin. Doch nicht immer sind diese Abmahnungen gerechtfertigt, da der Verwender in vielen Fällen gar keinen Rechtsverstoß begangen hat oder die Abmahnungen in Kostenhinsicht zu weit geht. Anstatt eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben oder eine Strafzahlung zu leisten, sollten sich Betroffene im Raum Unternehmensnachfolge und Erbrecht stets von einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz beraten lassen. Der Rechtsanwalt kennt sich bestens mit Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht und Lizenzierung aus und übernimmt die komplette Kommunikation mit der Gegenseite.
Unternehmensnachfolge und Erbrecht
In die Zukunft sehen
Eine unserer Kernkompetenzen liegt in der Erarbeitung und Umsetzung von Konzepten für die Nachfolge Ihres Unternehmens. Wir verstehen uns als Ihr Partner und kümmern uns um die reibungslose Übergabe in die Hand Ihres Nachfolgers.
Darüber hinaus finden wir gemeinsam mit Ihnen passende Lösungen für die Ausgestaltung Ihrer Nachlassplanung. Auch bei der Durchführung ihrer letztwilligen Verfügungen (Testament und Erbvertrag) haben wir weitreichende Erfahrungen, etwa im Rahmen von Testamentsvollstreckungen.
Insbesondere auf dem Gebiet des Erbrechts und der Vermögens- und Unternehmensnachfolge profitieren Sie von unserem fachübergreifenden Know-how durch die Verzahnung unserer steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Kompetenz
Unser Beratungsangebot umfasst:
- Vorweggenommene Erbfolge
- Testamentsgestaltungen
- Konzeption und Umsetzung der Unternehmensnachfolge
- Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
- Sicherung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
- Auseinandersetzungen von Erbengemeinschaften
- Übernahme von Testamentsvollstreckungen
- Stiftungen
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