Um teure Vertragsstrafen oder aufwändige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, sollten sich Unternehmer aus der Region Unternehmensnachfolge und Erbrecht in strittigen Fragen stets an einen Anwalt wenden. Erster Ansprechpartner in Sachen Wettbewerbsrecht ist natürlich ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Er berät seine Mandanten bei allen Fragen im Zusammenhang mit Wettbewerbsbeschränkungen, Vertriebsbeschränkungen oder unlauterem Wettbewerb. Doch auch unzulässige Klauseln im Onlinehandel, in den AGBs, eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung, unzulässige Werbung oder die Übernahme fremder Leistungen sind Themen, mit denen ein Rechtsanwalt im Bereich Wettbewerbsrecht häufig zu tun hat. Als Ansprechpartner für Mandanten im Raum Unternehmensnachfolge und Erbrecht sorgen unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte für kompetenten Rat in Sachen Wettbewerbsrecht.
Unternehmensnachfolge und Erbrecht
In die Zukunft sehen
Eine unserer Kernkompetenzen liegt in der Erarbeitung und Umsetzung von Konzepten für die Nachfolge Ihres Unternehmens. Wir verstehen uns als Ihr Partner und kümmern uns um die reibungslose Übergabe in die Hand Ihres Nachfolgers.
Darüber hinaus finden wir gemeinsam mit Ihnen passende Lösungen für die Ausgestaltung Ihrer Nachlassplanung. Auch bei der Durchführung ihrer letztwilligen Verfügungen (Testament und Erbvertrag) haben wir weitreichende Erfahrungen, etwa im Rahmen von Testamentsvollstreckungen.
Insbesondere auf dem Gebiet des Erbrechts und der Vermögens- und Unternehmensnachfolge profitieren Sie von unserem fachübergreifenden Know-how durch die Verzahnung unserer steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Kompetenz
Unser Beratungsangebot umfasst:
- Vorweggenommene Erbfolge
- Testamentsgestaltungen
- Konzeption und Umsetzung der Unternehmensnachfolge
- Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
- Sicherung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
- Auseinandersetzungen von Erbengemeinschaften
- Übernahme von Testamentsvollstreckungen
- Stiftungen
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