Ein guter Arbeitsvertrag sorgt für klare Strukturen im Arbeitsverhältnis. Die ttp Rechtsanwälte betreuen zahlreiche Unternehmen und Arbeitgeber im Raum Unternehmensnachfolge und Erbrecht im Bereich Arbeitsrecht. Typische Vereinbarungen, die im Arbeitsvertrag unbedingt geregelt sein sollten sind Probezeit, Kündigungsfrist, Schweigepflicht, Gehalt, Arbeitszeit, Überstunden, Weihnachtsgeld, Sonderleistungen und Urlaubsanspruch. Gerne entwickelt Ihr Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht einen speziellen Arbeitsvertrag, beispielsweise wenn es um Vergütungssysteme, flexible Arbeitszeitmodelle, Mitarbeiterbeteiligungsprogramme oder betriebliche Altersversorgung geht. Ein Arbeitsvertrag vom Rechtsanwalt schützt Ihre Interessen als Arbeitgeber bestmöglich, sorgt aber auch für faire Bedingungen gegen über dem Arbeitnehmer. Neben Arbeitsverträgen können Sie Ihren Rechtsanwalt aus dem Raum ###or### ebenso gerne ansprechen, wenn es um einen Geschäftsführervertrag, Aufhebungsvertrag oder Vorstandsvertrag sowie die Beendigung solcher Verträge geht.
Unternehmensnachfolge und Erbrecht
In die Zukunft sehen
Eine unserer Kernkompetenzen liegt in der Erarbeitung und Umsetzung von Konzepten für die Nachfolge Ihres Unternehmens. Wir verstehen uns als Ihr Partner und kümmern uns um die reibungslose Übergabe in die Hand Ihres Nachfolgers.
Darüber hinaus finden wir gemeinsam mit Ihnen passende Lösungen für die Ausgestaltung Ihrer Nachlassplanung. Auch bei der Durchführung ihrer letztwilligen Verfügungen (Testament und Erbvertrag) haben wir weitreichende Erfahrungen, etwa im Rahmen von Testamentsvollstreckungen.
Insbesondere auf dem Gebiet des Erbrechts und der Vermögens- und Unternehmensnachfolge profitieren Sie von unserem fachübergreifenden Know-how durch die Verzahnung unserer steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Kompetenz
Unser Beratungsangebot umfasst:
- Vorweggenommene Erbfolge
- Testamentsgestaltungen
- Konzeption und Umsetzung der Unternehmensnachfolge
- Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
- Sicherung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
- Auseinandersetzungen von Erbengemeinschaften
- Übernahme von Testamentsvollstreckungen
- Stiftungen
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