Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben oftmals unterschiedliche Ansichten und Interessen. Die Rechte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind im Arbeitsrecht festgehalten. Zu den Details lassen Sie sich am besten von einem Anwalt für Arbeitsrecht individuell für Ihr Unternehmen informieren. Im Raum Unternehmensnachfolge und Erbrecht vertrauen viele Mandanten in Sachen Arbeitsrecht auf die ttp Rechtsanwälte. Sie kennen sich aus mit Abmahnung, Abfindung, Kündigung und Kündigungsschutz. Häufig gestellte Fragen beim Arbeitsrecht, die Arbeitnehmer aus der Region Unternehmensnachfolge und Erbrecht bewegen, sind typischerweise, welche Gründe für eine fristlose Kündigung vorliegen müssen, wann eine Abmahnung fällig ist, was eine personenbedingte Kündigung ist und wie hoch eine mögliche Abfindung sein sollte. Vereinbaren Sie also gerne einen Termin mit Ihrem Rechtsanwalt oder Fachanwalt, um sich zu den Themen Arbeitsrecht, Kündigung, Abfindung und Abmahnung beraten zu lassen.
Unternehmensnachfolge und Erbrecht
In die Zukunft sehen
Eine unserer Kernkompetenzen liegt in der Erarbeitung und Umsetzung von Konzepten für die Nachfolge Ihres Unternehmens. Wir verstehen uns als Ihr Partner und kümmern uns um die reibungslose Übergabe in die Hand Ihres Nachfolgers.
Darüber hinaus finden wir gemeinsam mit Ihnen passende Lösungen für die Ausgestaltung Ihrer Nachlassplanung. Auch bei der Durchführung ihrer letztwilligen Verfügungen (Testament und Erbvertrag) haben wir weitreichende Erfahrungen, etwa im Rahmen von Testamentsvollstreckungen.
Insbesondere auf dem Gebiet des Erbrechts und der Vermögens- und Unternehmensnachfolge profitieren Sie von unserem fachübergreifenden Know-how durch die Verzahnung unserer steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Kompetenz
Unser Beratungsangebot umfasst:
- Vorweggenommene Erbfolge
- Testamentsgestaltungen
- Konzeption und Umsetzung der Unternehmensnachfolge
- Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
- Sicherung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
- Auseinandersetzungen von Erbengemeinschaften
- Übernahme von Testamentsvollstreckungen
- Stiftungen
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