Jeder Unternehmer und Arbeitgeber aus der Region Unternehmensnachfolge und Erbrecht weiß: Die Grundlage für ein faires Arbeitsverhältnis ist ein schriftlich verfasster Arbeitsvertrag. Dabei ist es gleich, ob es sich um eine Stelle in Vollzeit oder Teilzeit sowie einen Minijob bzw. Nebenjob handelt. Und wer als Arbeitgeber in seinem Unternehmen auf Nummer sicher gehen möchte, lässt den Arbeitsvertrag von einem Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsetzen. Der Rechtsanwalt achtet auf alle relevanten Klauseln im Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, darunter Regelungen bezüglich Probezeit, Kündigungsfrist, Schweigepflicht, Gehalt, Arbeitszeit, Überstunden, Weihnachtsgeld, Sonderleistungen und Urlaubsanspruch. Natürlich ist Ihr ttp Rechtsanwalt aus dem Raum Unternehmensnachfolge und Erbrecht auch Ihr Ansprechpartner, sollten Sie Fragen zum Aufhebungsvertrag oder Tarifvertrag haben oder eine Betriebsvereinbarung vonnöten sein sollte.
Unternehmensnachfolge und Erbrecht
In die Zukunft sehen
Eine unserer Kernkompetenzen liegt in der Erarbeitung und Umsetzung von Konzepten für die Nachfolge Ihres Unternehmens. Wir verstehen uns als Ihr Partner und kümmern uns um die reibungslose Übergabe in die Hand Ihres Nachfolgers.
Darüber hinaus finden wir gemeinsam mit Ihnen passende Lösungen für die Ausgestaltung Ihrer Nachlassplanung. Auch bei der Durchführung ihrer letztwilligen Verfügungen (Testament und Erbvertrag) haben wir weitreichende Erfahrungen, etwa im Rahmen von Testamentsvollstreckungen.
Insbesondere auf dem Gebiet des Erbrechts und der Vermögens- und Unternehmensnachfolge profitieren Sie von unserem fachübergreifenden Know-how durch die Verzahnung unserer steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Kompetenz
Unser Beratungsangebot umfasst:
- Vorweggenommene Erbfolge
- Testamentsgestaltungen
- Konzeption und Umsetzung der Unternehmensnachfolge
- Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
- Sicherung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
- Auseinandersetzungen von Erbengemeinschaften
- Übernahme von Testamentsvollstreckungen
- Stiftungen
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