Bei weitreichenden Entscheidungen sollten sich Unternehmer stets Rat von einem Notar holen. Ganz gleich ob Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft oder Mischformen wie die GmbH: Ein Notar berät kompetent, neutral und unabhängig. Unsere Notare zählen in der Region Unternehmenskäufe und -verkäufe (M&A) zu den gefragtesten Experten. Unsere Notare betreuen verschiedene Mandanten im Raum Unternehmenskäufe und -verkäufe (M&A) bei allen gesellschaftsrechtlichen Anliegen. Dazu gehören beispielsweise die Gründung von Gesellschaften, Handelsregisteranmeldungen, der Abschluss von Gesellschaftsverträgen, die Protokollierung von Gesellschafterbeschlüssen, die Sitzverlegung, Eröffnung oder Löschung von Niederlassungen, Haupt- und Gesellschafterversammlungen, die Umwandlung von Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften, die Verpfändung von Geschäftsanteilen, Vermögens- und Unternehmensnachfolge, Beherrschungsverträge und Ergebnisabführungsverträge sowie Gesellschaftsveränderungen.
Unternehmenskäufe und -verkäufe (M&A)
Für gute Geschäfte
Wir betreuen M & A-Prozesse von der ersten Kontaktaufnahme mit dem Verhandlungspartner über den eigentlichen Vertragsschluss hinweg bis hin zur nachgelagerten Integration der beteiligten Unternehmen.
Insbesondere im Bereich der transaktionsorientierten Beratung profitieren Sie davon, dass bei ttp ein Team aus Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern optimal vernetzt agiert.
Unsere Tätigkeit auf dem Gebiet der transaktionsorientierten Beratung umfasst:
- Legal DD (Due Diligence)
- LOI (Letter of Intent) / MOU (Memorandum of Understanding) / Geheimhaltungsvereinbarungen
- Asset und Share Deals
- Joint Ventures
- Management Buyout und Buyins
- Leveraged Buyouts
- Integration
- Klärung von nachvertraglichen Ansprüchen
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