Beim Gesellschaftsrecht sind Notare als unabhängige und neutrale Ratgeber unverzichtbar. Um etwaige Auseinandersetzungen von vornherein zu verhindern, sorgt der Notar für verbindliche Rahmenbedingungen. Auch ist der Einsatz eines Notars aus dem Raum Unternehmenskäufe und -verkäufe (M&A) oftmals nicht nur empfehlenswert, sondern sogar gesetzlich vorgeschrieben. Typische Handlungsfelder eines Notars beim Gesellschaftsrecht sind beispielsweise die Gründung von Gesellschaften, Handelsregisteranmeldungen, der Abschluss von Gesellschaftsverträgen, die Protokollierung von Gesellschafterbeschlüssen, Sitzverlegung, Eröffnung oder Löschung von Niederlassungen, Begleitung von Haupt- und Gesellschafterversammlungen, die Umwandlung von Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften, die Verpfändung von Geschäftsanteilen, Vermögens- und Unternehmensnachfolge, Beherrschungsverträge und Ergebnisabführungsverträge sowie Gesellschaftsveränderungen.
Unternehmenskäufe und -verkäufe (M&A)
Für gute Geschäfte
Wir betreuen M & A-Prozesse von der ersten Kontaktaufnahme mit dem Verhandlungspartner über den eigentlichen Vertragsschluss hinweg bis hin zur nachgelagerten Integration der beteiligten Unternehmen.
Insbesondere im Bereich der transaktionsorientierten Beratung profitieren Sie davon, dass bei ttp ein Team aus Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern optimal vernetzt agiert.
Unsere Tätigkeit auf dem Gebiet der transaktionsorientierten Beratung umfasst:
- Legal DD (Due Diligence)
- LOI (Letter of Intent) / MOU (Memorandum of Understanding) / Geheimhaltungsvereinbarungen
- Asset und Share Deals
- Joint Ventures
- Management Buyout und Buyins
- Leveraged Buyouts
- Integration
- Klärung von nachvertraglichen Ansprüchen
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