Ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz aus dem Raum Unternehmenskäufe und -verkäufe (M&A) ist der erste Ansprechpartner in Sachen Wettbewerbsrecht. Themenkomplexe, zu denen ein spezialisierter Rechtsanwalt berät, sind etwa Wettbewerbsbeschränkungen, Kartellrecht, Vertriebsbeschränkungen im Handel, unzulässige Klauseln online, eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung, unzulässige Werbung, die Übernahme fremder Leistungen oder unlauterer Wettbewerb. Durch ein bewusstes und sorgsames Vorgehen sowie die richtige Reaktion auf erhobene Vorwürfe können Abmahnungen teure Vertragsstrafen und aufwändige Rechtsstreitigkeiten oftmals vermieden werden. Daher ist es für Unternehmen aus der Region Unternehmenskäufe und -verkäufe (M&A) ratsam, sich frühzeitig mit einem Rechtsanwalt abzusprechen, sollten Fragen zum Thema Wettbewerbsrecht oder Vertrieb auftreten.
Unternehmenskäufe und -verkäufe (M&A)
Für gute Geschäfte
Wir betreuen M & A-Prozesse von der ersten Kontaktaufnahme mit dem Verhandlungspartner über den eigentlichen Vertragsschluss hinweg bis hin zur nachgelagerten Integration der beteiligten Unternehmen.
Insbesondere im Bereich der transaktionsorientierten Beratung profitieren Sie davon, dass bei ttp ein Team aus Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern optimal vernetzt agiert.
Unsere Tätigkeit auf dem Gebiet der transaktionsorientierten Beratung umfasst:
- Legal DD (Due Diligence)
- LOI (Letter of Intent) / MOU (Memorandum of Understanding) / Geheimhaltungsvereinbarungen
- Asset und Share Deals
- Joint Ventures
- Management Buyout und Buyins
- Leveraged Buyouts
- Integration
- Klärung von nachvertraglichen Ansprüchen
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