Um teure Vertragsstrafen oder aufwändige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, sollten sich Unternehmer aus der Region Unternehmenskäufe und -verkäufe (M&A) in strittigen Fragen stets an einen Anwalt wenden. Erster Ansprechpartner in Sachen Wettbewerbsrecht ist natürlich ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Er berät seine Mandanten bei allen Fragen im Zusammenhang mit Wettbewerbsbeschränkungen, Vertriebsbeschränkungen oder unlauterem Wettbewerb. Doch auch unzulässige Klauseln im Onlinehandel, in den AGBs, eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung, unzulässige Werbung oder die Übernahme fremder Leistungen sind Themen, mit denen ein Rechtsanwalt im Bereich Wettbewerbsrecht häufig zu tun hat. Als Ansprechpartner für Mandanten im Raum Unternehmenskäufe und -verkäufe (M&A) sorgen unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte für kompetenten Rat in Sachen Wettbewerbsrecht.
Unternehmenskäufe und -verkäufe (M&A)
Für gute Geschäfte
Wir betreuen M & A-Prozesse von der ersten Kontaktaufnahme mit dem Verhandlungspartner über den eigentlichen Vertragsschluss hinweg bis hin zur nachgelagerten Integration der beteiligten Unternehmen.
Insbesondere im Bereich der transaktionsorientierten Beratung profitieren Sie davon, dass bei ttp ein Team aus Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern optimal vernetzt agiert.
Unsere Tätigkeit auf dem Gebiet der transaktionsorientierten Beratung umfasst:
- Legal DD (Due Diligence)
- LOI (Letter of Intent) / MOU (Memorandum of Understanding) / Geheimhaltungsvereinbarungen
- Asset und Share Deals
- Joint Ventures
- Management Buyout und Buyins
- Leveraged Buyouts
- Integration
- Klärung von nachvertraglichen Ansprüchen
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