Abmahnungen im Wettbewerbsrecht oder Markenrecht sind längst keine Seltenheit mehr. Viele Mandanten in der Region Unternehmenskäufe und -verkäufe (M&A) haben im Zuge einer Abmahnwelle Abmahnungen erhalten, weil sie angeblich Rechte von Wettbewerbern verletzt haben. Das erste Gebot bei Erhalt eines solchen Briefes ist stets: Ruhe bewahren, keine Unterlassungserklärung unterschreiben und direkt einen Anwalt kontaktieren. Empfehlenswert ist es natürlich, sich rechtlichen Beistand durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz im Raum Unternehmenskäufe und -verkäufe (M&A) zu sichern. Nur ein erfahrener Rechtsanwalt, der sich mit Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Zulässigkeit von Werbung und Markenrecht auskennt, kann hier kompetent beraten und die rechtliche Kommunikation übernehmen. Beachten Sie dabei, dass bei Abmahnungen oftmals kurze Fristen gesetzt werden – zögern Sie also nicht, sich Rechtsbeistand in der Region Unternehmenskäufe und -verkäufe (M&A) zügig aufzusuchen.
Unternehmenskäufe und -verkäufe (M&A)
Für gute Geschäfte
Wir betreuen M & A-Prozesse von der ersten Kontaktaufnahme mit dem Verhandlungspartner über den eigentlichen Vertragsschluss hinweg bis hin zur nachgelagerten Integration der beteiligten Unternehmen.
Insbesondere im Bereich der transaktionsorientierten Beratung profitieren Sie davon, dass bei ttp ein Team aus Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern optimal vernetzt agiert.
Unsere Tätigkeit auf dem Gebiet der transaktionsorientierten Beratung umfasst:
- Legal DD (Due Diligence)
- LOI (Letter of Intent) / MOU (Memorandum of Understanding) / Geheimhaltungsvereinbarungen
- Asset und Share Deals
- Joint Ventures
- Management Buyout und Buyins
- Leveraged Buyouts
- Integration
- Klärung von nachvertraglichen Ansprüchen
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