Immer wieder hört man, dass im Raum Unternehmenskäufe und -verkäufe (M&A) Abmahnwellen stattfinden. Oftmals handelt es sich hierbei um wettbewerbsrechtliche oder markenrechtliche Abmahnungen. Doch wer eine Abmahnung erhalten hat, sollte nicht voreilig handeln und zunächst einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz kontaktieren. Mandanten im Raum Unternehmenskäufe und -verkäufe (M&A) unterschreiben oftmals voreilig eine Unterlassungserklärung und überweisen den geforderten Schadensersatz beziehungsweise gestehen dem Gegner viel zu weitreichende Rechte zu. So etwas kann schnell als teilweises Zugeständnis gewertet werden. Auch von einer Kontaktaufnahme mit dem Gegner können wir nur abraten, denn in vielen Fällen werden unbewusst rechtliche Zugeständnisse gemacht. Die Kommunikation in solchen Fällen überlassen Sie am besten einem Anwalt.
Unternehmenskäufe und -verkäufe (M&A)
Für gute Geschäfte
Wir betreuen M & A-Prozesse von der ersten Kontaktaufnahme mit dem Verhandlungspartner über den eigentlichen Vertragsschluss hinweg bis hin zur nachgelagerten Integration der beteiligten Unternehmen.
Insbesondere im Bereich der transaktionsorientierten Beratung profitieren Sie davon, dass bei ttp ein Team aus Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern optimal vernetzt agiert.
Unsere Tätigkeit auf dem Gebiet der transaktionsorientierten Beratung umfasst:
- Legal DD (Due Diligence)
- LOI (Letter of Intent) / MOU (Memorandum of Understanding) / Geheimhaltungsvereinbarungen
- Asset und Share Deals
- Joint Ventures
- Management Buyout und Buyins
- Leveraged Buyouts
- Integration
- Klärung von nachvertraglichen Ansprüchen
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