Ein Schwerpunkt der Kanzlei ttp ist die Ausarbeitung von Arbeitsverträgen einschließlich Arbeitnehmerüberlassung (Fremdpersonaleinsatz) sowie die Gestaltung besonderer Vertragsbedingungen wie Vergütungssysteme, flexible Arbeitszeitmodelle, Mitarbeiterbeteiligungsprogramme und betriebliche Altersversorgung für Unternehmen. Wenn Sie als Arbeitgeber oder Unternehmer einen Arbeitsvertrag oder Aufhebungsvertrag mit Hilfe eines Anwalts aufsetzen, so können Sie sicher sein, dass Sie vor ungerechtfertigten Ansprüchen durch Arbeitnehmer sowie ungültige Klauseln geschützt sind. Dies gilt sowohl für einen herkömmlichen Arbeitsvertrag, als auch für einen befristeten Vertrag. Wichtige Aspekte wie Probezeit, Kündigungsfrist, Schweigepflicht, Gehalt, Arbeitszeit, Überstunden, Weihnachtsgeld, Sonderleistungen und Urlaubsanspruch sind so klar geregelt. Vereinbaren Sie gerne einen Termin und lassen Sie sich durch einen Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Region Unternehmenskäufe und -verkäufe (M&A) beraten.
Unternehmenskäufe und -verkäufe (M&A)
Für gute Geschäfte
Wir betreuen M & A-Prozesse von der ersten Kontaktaufnahme mit dem Verhandlungspartner über den eigentlichen Vertragsschluss hinweg bis hin zur nachgelagerten Integration der beteiligten Unternehmen.
Insbesondere im Bereich der transaktionsorientierten Beratung profitieren Sie davon, dass bei ttp ein Team aus Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern optimal vernetzt agiert.
Unsere Tätigkeit auf dem Gebiet der transaktionsorientierten Beratung umfasst:
- Legal DD (Due Diligence)
- LOI (Letter of Intent) / MOU (Memorandum of Understanding) / Geheimhaltungsvereinbarungen
- Asset und Share Deals
- Joint Ventures
- Management Buyout und Buyins
- Leveraged Buyouts
- Integration
- Klärung von nachvertraglichen Ansprüchen
E-Mail: c.theilen(at)ttp-recht.de