Grundstücke oder Immobilien sind derzeit als Kapitalanlage und zur Eigennutzung äußerst beliebt. Doch ganz gleich, ob es sich um den Kauf oder Verkauf einer Wohnung, einer Immobilie oder eines Grundstücks dreht: Bei der Gestaltung des Kaufvertrags ist die Beratung und Beglaubigung des Vertrages durch einen Notar aus dem Raum Umwandlung / Umstrukturierung Pflicht. Die Experten von ttp betreuen Mandanten aus der ganzen Region Umwandlung / Umstrukturierung bei der Vertragsgestaltung und Belastung von Immobilien und Grundstücken. Zudem begleiten wir Mandanten, wenn es um die Bildung von Wohnungs- und Teileigentum, Bauträgerverträge, die Bestellung, Änderung und Löschung von Grundpfandrechten, die Einräumung von Dienstbarkeiten, Nießbrauchsrecht, Vorkaufsrecht oder Erbbaurecht geht.
Umwandlung / Umstrukturierung
Strukturen schaffen
Wir beraten und gestalten Umstrukturierungen nach dem Umwandlungsgesetz (insbesondere Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel und Vermögensübertragung) sowie bei Strukturmaßnahmen außerhalb des Umwandlungsgesetzes (vor allem Anwachsung und Einbringung).
Mit der langjährigen Erfahrung unserer Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Unternehmensberater begleiten wir Sie in diesem vielschichtigen Prozess. Die Vernetzung unserer rechtlichen Kompetenz mit betriebswirtschaftlicher Expertise und steuerlichem Know-how ermöglicht es uns, äußerst komplexe Sachverhalte zu erfassen.
So können wir optimal aufeinander abgestimmte, ideale Lösungen für Sie erarbeiten – aus bilanziellem, steuerlichem und nicht zuletzt aus rechtlichem Blickwinkel. Von der Erstellung des Konzepts, über den Entwurf der notwendigen Dokumente bis hin zur Umsetzung der einzelnen Maßnahmen legen wir Wert auf Nachhaltigkeit und ein individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Vorgehen.
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