Beim Gesellschaftsrecht sind Notare als unabhängige und neutrale Ratgeber unverzichtbar. Um etwaige Auseinandersetzungen von vornherein zu verhindern, sorgt der Notar für verbindliche Rahmenbedingungen. Auch ist der Einsatz eines Notars aus dem Raum Umwandlung / Umstrukturierung oftmals nicht nur empfehlenswert, sondern sogar gesetzlich vorgeschrieben. Typische Handlungsfelder eines Notars beim Gesellschaftsrecht sind beispielsweise die Gründung von Gesellschaften, Handelsregisteranmeldungen, der Abschluss von Gesellschaftsverträgen, die Protokollierung von Gesellschafterbeschlüssen, Sitzverlegung, Eröffnung oder Löschung von Niederlassungen, Begleitung von Haupt- und Gesellschafterversammlungen, die Umwandlung von Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften, die Verpfändung von Geschäftsanteilen, Vermögens- und Unternehmensnachfolge, Beherrschungsverträge und Ergebnisabführungsverträge sowie Gesellschaftsveränderungen.
Umwandlung / Umstrukturierung
Strukturen schaffen
Wir beraten und gestalten Umstrukturierungen nach dem Umwandlungsgesetz (insbesondere Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel und Vermögensübertragung) sowie bei Strukturmaßnahmen außerhalb des Umwandlungsgesetzes (vor allem Anwachsung und Einbringung).
Mit der langjährigen Erfahrung unserer Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Unternehmensberater begleiten wir Sie in diesem vielschichtigen Prozess. Die Vernetzung unserer rechtlichen Kompetenz mit betriebswirtschaftlicher Expertise und steuerlichem Know-how ermöglicht es uns, äußerst komplexe Sachverhalte zu erfassen.
So können wir optimal aufeinander abgestimmte, ideale Lösungen für Sie erarbeiten – aus bilanziellem, steuerlichem und nicht zuletzt aus rechtlichem Blickwinkel. Von der Erstellung des Konzepts, über den Entwurf der notwendigen Dokumente bis hin zur Umsetzung der einzelnen Maßnahmen legen wir Wert auf Nachhaltigkeit und ein individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Vorgehen.
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