Ein Schwerpunkt der Kanzlei ttp ist die Ausarbeitung von Arbeitsverträgen einschließlich Arbeitnehmerüberlassung (Fremdpersonaleinsatz) sowie die Gestaltung besonderer Vertragsbedingungen wie Vergütungssysteme, flexible Arbeitszeitmodelle, Mitarbeiterbeteiligungsprogramme und betriebliche Altersversorgung für Unternehmen. Wenn Sie als Arbeitgeber oder Unternehmer einen Arbeitsvertrag oder Aufhebungsvertrag mit Hilfe eines Anwalts aufsetzen, so können Sie sicher sein, dass Sie vor ungerechtfertigten Ansprüchen durch Arbeitnehmer sowie ungültige Klauseln geschützt sind. Dies gilt sowohl für einen herkömmlichen Arbeitsvertrag, als auch für einen befristeten Vertrag. Wichtige Aspekte wie Probezeit, Kündigungsfrist, Schweigepflicht, Gehalt, Arbeitszeit, Überstunden, Weihnachtsgeld, Sonderleistungen und Urlaubsanspruch sind so klar geregelt. Vereinbaren Sie gerne einen Termin und lassen Sie sich durch einen Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Region Umwandlung / Umstrukturierung beraten.
Umwandlung / Umstrukturierung
Strukturen schaffen
Wir beraten und gestalten Umstrukturierungen nach dem Umwandlungsgesetz (insbesondere Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel und Vermögensübertragung) sowie bei Strukturmaßnahmen außerhalb des Umwandlungsgesetzes (vor allem Anwachsung und Einbringung).
Mit der langjährigen Erfahrung unserer Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Unternehmensberater begleiten wir Sie in diesem vielschichtigen Prozess. Die Vernetzung unserer rechtlichen Kompetenz mit betriebswirtschaftlicher Expertise und steuerlichem Know-how ermöglicht es uns, äußerst komplexe Sachverhalte zu erfassen.
So können wir optimal aufeinander abgestimmte, ideale Lösungen für Sie erarbeiten – aus bilanziellem, steuerlichem und nicht zuletzt aus rechtlichem Blickwinkel. Von der Erstellung des Konzepts, über den Entwurf der notwendigen Dokumente bis hin zur Umsetzung der einzelnen Maßnahmen legen wir Wert auf Nachhaltigkeit und ein individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Vorgehen.
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