Sie suchen einen Notar in Erste Hilfe bei Abmahnungen? Unsere Notare zählen zu den absoluten Experten und werden für Ihre Betreuung im Bereich Gesellschaftsrecht von zahlreichen Mandanten geschätzt. Denn ganz gleich, ob es um die Gründung von Gesellschaften, den Abschluss von Gesellschaftsverträgen, die Protokollierung von Gesellschafterbeschlüssen, Haupt- und Gesellschafterversammlungen oder allgemeine Gesellschaftsveränderungen geht: Die Notare von ttp bieten kompetente und neutrale Beratung. Ebenso betreuen wir Sie, wenn Sie Fragen zu Handelsregisteranmeldungen, Sitzverlegung oder Eröffnung beziehungsweise Löschung von Niederlassungen, Umwandlung von Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften, Verpfändung von Geschäftsanteilen, Vermögensnachfolge und Unternehmensnachfolge oder Beherrschungsverträge und Ergebnisabführungsverträge haben.
Erste Hilfe bei Abmahnungen
S.O.S. ein Brief ist da
Sie haben eine wettbewerbsrechtliche oder markenrechtliche Abmahnung erhalten und fragen sich was nun zu tun ist? Keine Sorge, wir geben Ihnen hier die wichtigsten Antworten auf die Schnelle:
1. Nicht zu hastig
Sie sollten die Abmahnung in keinem Fall einfach unterschreiben. Denn in den meisten Fällen ist die Unterlassungserklärung viel zu weit gefasst und kann ungeahnte Folgen für Ihre gewerbliche Zukunft haben. Auch die eigenständige Zahlung jedweder Forderung sollten Sie unterlassen, solange keine rechtliche Prüfung durch einen Fachanwalt stattgefunden hat. Schließlich kann eine solche Überweisung ungewollt als teilweises Zugeständnis gewertet und gegen Sie ausgelegt werden.
2. Schweigen ist Gold
Nehmen Sie keinen Kontakt (weder telefonisch noch schriftlich oder elektronisch) zu dem Gegner oder dem Gegenvertreter auf. Unsere Erfahrung zeigt, dass hierbei in vielen Fällen unbewusst und ungewollt rechtliche Zugeständnisse gemacht werden. Diese können später zu Ihrem Nachteil sein. Wir raten dringend dazu, die komplette Kommunikation Ihrem Anwalt zu überlassen, nachdem dieser eine genaue rechtliche Prüfung durchgeführt hat.
3. Status quo wahren
Entfernen Sie die beanstandete Verletzung NICHT, denn gegebenenfalls liegt Ihrerseits gar kein Fehlverhalten vor. Ansonsten lassen sich die Verhältnisse im Nachhinein auch nur schwer überprüfen.
4. Nicht aufzuschieben
Auch wenn Vorsicht geboten ist, darf eine schnelle und spezialisierte Reaktion in keinem Fall ausbleiben. Denn bei Abmahnungen im Wettbewerbs- oder Markenrecht bestehen meist nur sehr kurze Fristen. In der Regel gehen die Fälle rasch vor Gericht.