Wettbewerbsbeschränkungen, Beschränkungen durch Kartellrecht, Vertriebsbeschränkungen oder unlauterer Wettbewerb: Das Wettbewerbsrecht hat viele Facetten mit zum Teil erheblichen Auswirkungen auf die Unternehmen. Da ist es gut, wenn man sich in rechtlichen Fragen an einen erfahrenen Rechtsanwalt im Raum Erste Hilfe bei Abmahnungen wenden kann. Empfehlenswert ist es, sich mit solch spezialisierten Fragen an einen erfahrenen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz zu wenden. Im Auftrag unserer Mandanten aus der Region Erste Hilfe bei Abmahnungen leiten wir notwendige Maßnahmen zur Verteidigung und Abwehr von unzulässigen Wettbewerbshandlungen oder Vertriebsgrenzen ein. Ebenso überprüfen wir Marketingmaßnahmen der Mitbewerber auf bedenkliche Schwachstellen und entwickeln Strategien zur Bekämpfung unzulässigen Wettbewerbs. Wir betreuen unsere Mandanten natürlich auch bei Abmahnungen oder wenn Vertragsstrafen drohen.
Erste Hilfe bei Abmahnungen
S.O.S. ein Brief ist da
Sie haben eine wettbewerbsrechtliche oder markenrechtliche Abmahnung erhalten und fragen sich was nun zu tun ist? Keine Sorge, wir geben Ihnen hier die wichtigsten Antworten auf die Schnelle:
1. Nicht zu hastig
Sie sollten die Abmahnung in keinem Fall einfach unterschreiben. Denn in den meisten Fällen ist die Unterlassungserklärung viel zu weit gefasst und kann ungeahnte Folgen für Ihre gewerbliche Zukunft haben. Auch die eigenständige Zahlung jedweder Forderung sollten Sie unterlassen, solange keine rechtliche Prüfung durch einen Fachanwalt stattgefunden hat. Schließlich kann eine solche Überweisung ungewollt als teilweises Zugeständnis gewertet und gegen Sie ausgelegt werden.
2. Schweigen ist Gold
Nehmen Sie keinen Kontakt (weder telefonisch noch schriftlich oder elektronisch) zu dem Gegner oder dem Gegenvertreter auf. Unsere Erfahrung zeigt, dass hierbei in vielen Fällen unbewusst und ungewollt rechtliche Zugeständnisse gemacht werden. Diese können später zu Ihrem Nachteil sein. Wir raten dringend dazu, die komplette Kommunikation Ihrem Anwalt zu überlassen, nachdem dieser eine genaue rechtliche Prüfung durchgeführt hat.
3. Status quo wahren
Entfernen Sie die beanstandete Verletzung NICHT, denn gegebenenfalls liegt Ihrerseits gar kein Fehlverhalten vor. Ansonsten lassen sich die Verhältnisse im Nachhinein auch nur schwer überprüfen.
4. Nicht aufzuschieben
Auch wenn Vorsicht geboten ist, darf eine schnelle und spezialisierte Reaktion in keinem Fall ausbleiben. Denn bei Abmahnungen im Wettbewerbs- oder Markenrecht bestehen meist nur sehr kurze Fristen. In der Regel gehen die Fälle rasch vor Gericht.