Das unerlaubte Verwenden von Marken, Bildern oder Verwenden falscher Widerrufserklärungen sind im Internet leider keine Seltenheit. Viele Wettbewerber wehren sich dagegen – regelrechte Abmahnwellen, die auch in der Region Erste Hilfe bei Abmahnungen keine Seltenheit sind, folgen daraufhin. Doch nicht immer sind diese Abmahnungen gerechtfertigt, da der Verwender in vielen Fällen gar keinen Rechtsverstoß begangen hat oder die Abmahnungen in Kostenhinsicht zu weit geht. Anstatt eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben oder eine Strafzahlung zu leisten, sollten sich Betroffene im Raum Erste Hilfe bei Abmahnungen stets von einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz beraten lassen. Der Rechtsanwalt kennt sich bestens mit Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht und Lizenzierung aus und übernimmt die komplette Kommunikation mit der Gegenseite.
Erste Hilfe bei Abmahnungen
S.O.S. ein Brief ist da
Sie haben eine wettbewerbsrechtliche oder markenrechtliche Abmahnung erhalten und fragen sich was nun zu tun ist? Keine Sorge, wir geben Ihnen hier die wichtigsten Antworten auf die Schnelle:
1. Nicht zu hastig
Sie sollten die Abmahnung in keinem Fall einfach unterschreiben. Denn in den meisten Fällen ist die Unterlassungserklärung viel zu weit gefasst und kann ungeahnte Folgen für Ihre gewerbliche Zukunft haben. Auch die eigenständige Zahlung jedweder Forderung sollten Sie unterlassen, solange keine rechtliche Prüfung durch einen Fachanwalt stattgefunden hat. Schließlich kann eine solche Überweisung ungewollt als teilweises Zugeständnis gewertet und gegen Sie ausgelegt werden.
2. Schweigen ist Gold
Nehmen Sie keinen Kontakt (weder telefonisch noch schriftlich oder elektronisch) zu dem Gegner oder dem Gegenvertreter auf. Unsere Erfahrung zeigt, dass hierbei in vielen Fällen unbewusst und ungewollt rechtliche Zugeständnisse gemacht werden. Diese können später zu Ihrem Nachteil sein. Wir raten dringend dazu, die komplette Kommunikation Ihrem Anwalt zu überlassen, nachdem dieser eine genaue rechtliche Prüfung durchgeführt hat.
3. Status quo wahren
Entfernen Sie die beanstandete Verletzung NICHT, denn gegebenenfalls liegt Ihrerseits gar kein Fehlverhalten vor. Ansonsten lassen sich die Verhältnisse im Nachhinein auch nur schwer überprüfen.
4. Nicht aufzuschieben
Auch wenn Vorsicht geboten ist, darf eine schnelle und spezialisierte Reaktion in keinem Fall ausbleiben. Denn bei Abmahnungen im Wettbewerbs- oder Markenrecht bestehen meist nur sehr kurze Fristen. In der Regel gehen die Fälle rasch vor Gericht.