Wer einen Anwalt für Internetrecht – auch Onlinerecht genannt – in der Region Erste Hilfe bei Abmahnungen sucht, ist bei den ttp Rechtsanwälten genau richtig. Die Anwälte sind vertraut mit den vielseitigen Fragestellungen, die im Zusammenhang mit geschäftlichen Aktivitäten im Internet auftauchen. Dabei unterstützen sie bei allen Angelegenheiten, die sich im Zusammenhang mit Abmahnung, Urheberrecht, Datenschutz, Medienrecht, Domainrecht, Strafrecht oder Wettbewerbsrecht ergeben. Doch auch bei Fragen zu den AGB, Impressum, Vertragsabschluss im Internet oder Online-Werbung sind die Rechtsanwälte für Internetrecht und Onlinerecht für ihre Mandanten aus dem Raum Erste Hilfe bei Abmahnungen da. Ebenso beraten sie bei Konflikten oder Unklarheiten und unterstützen bei Abmahnungen, etwa wegen Urheberrechtsverletzungen.
Erste Hilfe bei Abmahnungen
S.O.S. ein Brief ist da
Sie haben eine wettbewerbsrechtliche oder markenrechtliche Abmahnung erhalten und fragen sich was nun zu tun ist? Keine Sorge, wir geben Ihnen hier die wichtigsten Antworten auf die Schnelle:
1. Nicht zu hastig
Sie sollten die Abmahnung in keinem Fall einfach unterschreiben. Denn in den meisten Fällen ist die Unterlassungserklärung viel zu weit gefasst und kann ungeahnte Folgen für Ihre gewerbliche Zukunft haben. Auch die eigenständige Zahlung jedweder Forderung sollten Sie unterlassen, solange keine rechtliche Prüfung durch einen Fachanwalt stattgefunden hat. Schließlich kann eine solche Überweisung ungewollt als teilweises Zugeständnis gewertet und gegen Sie ausgelegt werden.
2. Schweigen ist Gold
Nehmen Sie keinen Kontakt (weder telefonisch noch schriftlich oder elektronisch) zu dem Gegner oder dem Gegenvertreter auf. Unsere Erfahrung zeigt, dass hierbei in vielen Fällen unbewusst und ungewollt rechtliche Zugeständnisse gemacht werden. Diese können später zu Ihrem Nachteil sein. Wir raten dringend dazu, die komplette Kommunikation Ihrem Anwalt zu überlassen, nachdem dieser eine genaue rechtliche Prüfung durchgeführt hat.
3. Status quo wahren
Entfernen Sie die beanstandete Verletzung NICHT, denn gegebenenfalls liegt Ihrerseits gar kein Fehlverhalten vor. Ansonsten lassen sich die Verhältnisse im Nachhinein auch nur schwer überprüfen.
4. Nicht aufzuschieben
Auch wenn Vorsicht geboten ist, darf eine schnelle und spezialisierte Reaktion in keinem Fall ausbleiben. Denn bei Abmahnungen im Wettbewerbs- oder Markenrecht bestehen meist nur sehr kurze Fristen. In der Regel gehen die Fälle rasch vor Gericht.