Immer häufiger müssen sich Unternehmer im Raum Erste Hilfe bei Abmahnungen mit Abmahnungen, Streitigkeiten und Fragestellungen im Bereich Internetrecht und Onlinerecht auseinandersetzen. Kein Wunder, denn viele Geschäftsvorgänge finden online statt. Hinzu kommen weitere Aspekte, beispielsweise massenhafte Abmahnungen wegen Datenschutz oder Urheberrechtsverletzung, Datenklau samt Erpressungsversuch sowie Hackerangriffe. In diesen Fällen ist es empfehlenswert, sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt für Internetrecht betreuen zu lassen. Nur ein Anwalt, der sich mit den komplexen internetrechtlichen Fragestellungen auskennt, kann etwa bei einer Abmahnung optimal beraten. In der Region Erste Hilfe bei Abmahnungen ist die Kanzlei ttp Rechtsanwälte mit ihren Anwälten gerne an Ihrer Seite – ganz gleich, ob es um Abmahnungen, Strafrecht, Medienrecht, Urheberrecht, Datenschutzrecht, Wettbewerbsrecht oder Domainrecht geht.
Erste Hilfe bei Abmahnungen
S.O.S. ein Brief ist da
Sie haben eine wettbewerbsrechtliche oder markenrechtliche Abmahnung erhalten und fragen sich was nun zu tun ist? Keine Sorge, wir geben Ihnen hier die wichtigsten Antworten auf die Schnelle:
1. Nicht zu hastig
Sie sollten die Abmahnung in keinem Fall einfach unterschreiben. Denn in den meisten Fällen ist die Unterlassungserklärung viel zu weit gefasst und kann ungeahnte Folgen für Ihre gewerbliche Zukunft haben. Auch die eigenständige Zahlung jedweder Forderung sollten Sie unterlassen, solange keine rechtliche Prüfung durch einen Fachanwalt stattgefunden hat. Schließlich kann eine solche Überweisung ungewollt als teilweises Zugeständnis gewertet und gegen Sie ausgelegt werden.
2. Schweigen ist Gold
Nehmen Sie keinen Kontakt (weder telefonisch noch schriftlich oder elektronisch) zu dem Gegner oder dem Gegenvertreter auf. Unsere Erfahrung zeigt, dass hierbei in vielen Fällen unbewusst und ungewollt rechtliche Zugeständnisse gemacht werden. Diese können später zu Ihrem Nachteil sein. Wir raten dringend dazu, die komplette Kommunikation Ihrem Anwalt zu überlassen, nachdem dieser eine genaue rechtliche Prüfung durchgeführt hat.
3. Status quo wahren
Entfernen Sie die beanstandete Verletzung NICHT, denn gegebenenfalls liegt Ihrerseits gar kein Fehlverhalten vor. Ansonsten lassen sich die Verhältnisse im Nachhinein auch nur schwer überprüfen.
4. Nicht aufzuschieben
Auch wenn Vorsicht geboten ist, darf eine schnelle und spezialisierte Reaktion in keinem Fall ausbleiben. Denn bei Abmahnungen im Wettbewerbs- oder Markenrecht bestehen meist nur sehr kurze Fristen. In der Regel gehen die Fälle rasch vor Gericht.