Damit Sie als Unternehmer und Arbeitgeber aus dem Raum Erste Hilfe bei Abmahnungen bei Kündigung oder Abmahnung auf der sicheren Seite sind, ist eine Rechtsberatung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht absolut empfehlenswert. Oftmals geht der Kündigung eine Abmahnung voraus, etwa wegen vertragswidrigem Verhalten, wiederholtem Zu-spät-Kommen, oder grober Pflichtverletzung. Diese Abmahnung kann mündlich ausgesprochen werden, ein Rechtsanwalt oder Fachanwalt empfiehlt jedoch stets – wegen der Beweiskraft – die schriftliche Abmahnung. Kommt es zu einem erneuten Fehlverhalten im Unternehmen, so kann der Arbeitgeber die Kündigung aussprechen. Dies ist jedoch nicht zwingend notwendig, zum Beispiel bei einer personenbedingten Kündigung. Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht aus der Region Erste Hilfe bei Abmahnungen berät Sie gerne zu Kündigungsschutz, Kündigungsfristen, Gründen für eine Abmahnung sowie für die fristlose Kündigung. Bei Entlassung eines Mitarbeiters informiert Sie Ihr ttp Anwalt auch, ob eine Abfindung zu zahlen ist und wie hoch die Abfindung sein sollte.
Erste Hilfe bei Abmahnungen
S.O.S. ein Brief ist da
Sie haben eine wettbewerbsrechtliche oder markenrechtliche Abmahnung erhalten und fragen sich was nun zu tun ist? Keine Sorge, wir geben Ihnen hier die wichtigsten Antworten auf die Schnelle:
1. Nicht zu hastig
Sie sollten die Abmahnung in keinem Fall einfach unterschreiben. Denn in den meisten Fällen ist die Unterlassungserklärung viel zu weit gefasst und kann ungeahnte Folgen für Ihre gewerbliche Zukunft haben. Auch die eigenständige Zahlung jedweder Forderung sollten Sie unterlassen, solange keine rechtliche Prüfung durch einen Fachanwalt stattgefunden hat. Schließlich kann eine solche Überweisung ungewollt als teilweises Zugeständnis gewertet und gegen Sie ausgelegt werden.
2. Schweigen ist Gold
Nehmen Sie keinen Kontakt (weder telefonisch noch schriftlich oder elektronisch) zu dem Gegner oder dem Gegenvertreter auf. Unsere Erfahrung zeigt, dass hierbei in vielen Fällen unbewusst und ungewollt rechtliche Zugeständnisse gemacht werden. Diese können später zu Ihrem Nachteil sein. Wir raten dringend dazu, die komplette Kommunikation Ihrem Anwalt zu überlassen, nachdem dieser eine genaue rechtliche Prüfung durchgeführt hat.
3. Status quo wahren
Entfernen Sie die beanstandete Verletzung NICHT, denn gegebenenfalls liegt Ihrerseits gar kein Fehlverhalten vor. Ansonsten lassen sich die Verhältnisse im Nachhinein auch nur schwer überprüfen.
4. Nicht aufzuschieben
Auch wenn Vorsicht geboten ist, darf eine schnelle und spezialisierte Reaktion in keinem Fall ausbleiben. Denn bei Abmahnungen im Wettbewerbs- oder Markenrecht bestehen meist nur sehr kurze Fristen. In der Regel gehen die Fälle rasch vor Gericht.