Ein Schwerpunkt der Kanzlei ttp ist die Ausarbeitung von Arbeitsverträgen einschließlich Arbeitnehmerüberlassung (Fremdpersonaleinsatz) sowie die Gestaltung besonderer Vertragsbedingungen wie Vergütungssysteme, flexible Arbeitszeitmodelle, Mitarbeiterbeteiligungsprogramme und betriebliche Altersversorgung für Unternehmen. Wenn Sie als Arbeitgeber oder Unternehmer einen Arbeitsvertrag oder Aufhebungsvertrag mit Hilfe eines Anwalts aufsetzen, so können Sie sicher sein, dass Sie vor ungerechtfertigten Ansprüchen durch Arbeitnehmer sowie ungültige Klauseln geschützt sind. Dies gilt sowohl für einen herkömmlichen Arbeitsvertrag, als auch für einen befristeten Vertrag. Wichtige Aspekte wie Probezeit, Kündigungsfrist, Schweigepflicht, Gehalt, Arbeitszeit, Überstunden, Weihnachtsgeld, Sonderleistungen und Urlaubsanspruch sind so klar geregelt. Vereinbaren Sie gerne einen Termin und lassen Sie sich durch einen Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Region Erste Hilfe bei Abmahnungen beraten.
Erste Hilfe bei Abmahnungen
S.O.S. ein Brief ist da
Sie haben eine wettbewerbsrechtliche oder markenrechtliche Abmahnung erhalten und fragen sich was nun zu tun ist? Keine Sorge, wir geben Ihnen hier die wichtigsten Antworten auf die Schnelle:
1. Nicht zu hastig
Sie sollten die Abmahnung in keinem Fall einfach unterschreiben. Denn in den meisten Fällen ist die Unterlassungserklärung viel zu weit gefasst und kann ungeahnte Folgen für Ihre gewerbliche Zukunft haben. Auch die eigenständige Zahlung jedweder Forderung sollten Sie unterlassen, solange keine rechtliche Prüfung durch einen Fachanwalt stattgefunden hat. Schließlich kann eine solche Überweisung ungewollt als teilweises Zugeständnis gewertet und gegen Sie ausgelegt werden.
2. Schweigen ist Gold
Nehmen Sie keinen Kontakt (weder telefonisch noch schriftlich oder elektronisch) zu dem Gegner oder dem Gegenvertreter auf. Unsere Erfahrung zeigt, dass hierbei in vielen Fällen unbewusst und ungewollt rechtliche Zugeständnisse gemacht werden. Diese können später zu Ihrem Nachteil sein. Wir raten dringend dazu, die komplette Kommunikation Ihrem Anwalt zu überlassen, nachdem dieser eine genaue rechtliche Prüfung durchgeführt hat.
3. Status quo wahren
Entfernen Sie die beanstandete Verletzung NICHT, denn gegebenenfalls liegt Ihrerseits gar kein Fehlverhalten vor. Ansonsten lassen sich die Verhältnisse im Nachhinein auch nur schwer überprüfen.
4. Nicht aufzuschieben
Auch wenn Vorsicht geboten ist, darf eine schnelle und spezialisierte Reaktion in keinem Fall ausbleiben. Denn bei Abmahnungen im Wettbewerbs- oder Markenrecht bestehen meist nur sehr kurze Fristen. In der Regel gehen die Fälle rasch vor Gericht.