Unsere Kanzlei beschäftigt erfahrene Anwälte und Fachanwälte, die sich mit einer Vielzahl an Rechtsbereichen auskennen. Wir sind spezialisiert auf die Beratung und Betreuung von Unternehmenskunden, insbesondere mittelständische Unternehmen. Unsere Mandanten kommen vorwiegend aus Norddeutschland. Wenn Sie also einen Rechtsanwalt im Raum Erste Hilfe bei Abmahnungen für eine Rechtsberatung oder Rechtsauskunft benötigen, sind die ttp Rechtsanwälte gerne für Sie da! Auch wenn Sie einen spezialisierten Fachanwalt für den Raum Erste Hilfe bei Abmahnungen suchen, sind Sie bei den ttp Rechtsanwälten genau richtig – denn unsere Kanzlei beschäftigt Fachanwälte für unterschiedliche Bereiche, darunter eine Rechtsanwältin und Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz.
Erste Hilfe bei Abmahnungen
S.O.S. ein Brief ist da
Sie haben eine wettbewerbsrechtliche oder markenrechtliche Abmahnung erhalten und fragen sich was nun zu tun ist? Keine Sorge, wir geben Ihnen hier die wichtigsten Antworten auf die Schnelle:
1. Nicht zu hastig
Sie sollten die Abmahnung in keinem Fall einfach unterschreiben. Denn in den meisten Fällen ist die Unterlassungserklärung viel zu weit gefasst und kann ungeahnte Folgen für Ihre gewerbliche Zukunft haben. Auch die eigenständige Zahlung jedweder Forderung sollten Sie unterlassen, solange keine rechtliche Prüfung durch einen Fachanwalt stattgefunden hat. Schließlich kann eine solche Überweisung ungewollt als teilweises Zugeständnis gewertet und gegen Sie ausgelegt werden.
2. Schweigen ist Gold
Nehmen Sie keinen Kontakt (weder telefonisch noch schriftlich oder elektronisch) zu dem Gegner oder dem Gegenvertreter auf. Unsere Erfahrung zeigt, dass hierbei in vielen Fällen unbewusst und ungewollt rechtliche Zugeständnisse gemacht werden. Diese können später zu Ihrem Nachteil sein. Wir raten dringend dazu, die komplette Kommunikation Ihrem Anwalt zu überlassen, nachdem dieser eine genaue rechtliche Prüfung durchgeführt hat.
3. Status quo wahren
Entfernen Sie die beanstandete Verletzung NICHT, denn gegebenenfalls liegt Ihrerseits gar kein Fehlverhalten vor. Ansonsten lassen sich die Verhältnisse im Nachhinein auch nur schwer überprüfen.
4. Nicht aufzuschieben
Auch wenn Vorsicht geboten ist, darf eine schnelle und spezialisierte Reaktion in keinem Fall ausbleiben. Denn bei Abmahnungen im Wettbewerbs- oder Markenrecht bestehen meist nur sehr kurze Fristen. In der Regel gehen die Fälle rasch vor Gericht.