Ob Arbeitsvertrag, Lieferantenvereinbarung oder Kaufvertrag: Bei der Gestaltung von Verträgen sollten sich Unternehmen in der Region Erste Hilfe bei Abmahnungen stets von einem Anwalt, Rechtsanwalt oder Fachanwalt beraten lassen. Auch bei solchen Angelegenheiten können Sie sich im Raum Erste Hilfe bei Abmahnungen auf die ttp Rechtsanwälte verlassen. Ihr Anwalt entwirft einen Vertrag für Sie und prüft bei Bedarf andere Verträge und strittige Klauseln. Denn nur ein Vertrag, der von einem erfahrenen Rechtsanwalt aufgesetzt wurde, bietet ausreichend Schutz vor Streitigkeiten. Sollten Sie jedoch trotzdem mit einem Prozess konfrontiert sein, sind die ttp Rechtsanwälte ebenso an Ihrer Seite. Verlassen Sie sich bei dem Prozess auf Ihren Anwalt oder Ihre Anwältin aus der Nähe von Erste Hilfe bei Abmahnungen, denn er oder sie kennt sich mit Gerichtsverhandlungen an Amts-, Land- und Oberlandesgerichten aus.
Erste Hilfe bei Abmahnungen
S.O.S. ein Brief ist da
Sie haben eine wettbewerbsrechtliche oder markenrechtliche Abmahnung erhalten und fragen sich was nun zu tun ist? Keine Sorge, wir geben Ihnen hier die wichtigsten Antworten auf die Schnelle:
1. Nicht zu hastig
Sie sollten die Abmahnung in keinem Fall einfach unterschreiben. Denn in den meisten Fällen ist die Unterlassungserklärung viel zu weit gefasst und kann ungeahnte Folgen für Ihre gewerbliche Zukunft haben. Auch die eigenständige Zahlung jedweder Forderung sollten Sie unterlassen, solange keine rechtliche Prüfung durch einen Fachanwalt stattgefunden hat. Schließlich kann eine solche Überweisung ungewollt als teilweises Zugeständnis gewertet und gegen Sie ausgelegt werden.
2. Schweigen ist Gold
Nehmen Sie keinen Kontakt (weder telefonisch noch schriftlich oder elektronisch) zu dem Gegner oder dem Gegenvertreter auf. Unsere Erfahrung zeigt, dass hierbei in vielen Fällen unbewusst und ungewollt rechtliche Zugeständnisse gemacht werden. Diese können später zu Ihrem Nachteil sein. Wir raten dringend dazu, die komplette Kommunikation Ihrem Anwalt zu überlassen, nachdem dieser eine genaue rechtliche Prüfung durchgeführt hat.
3. Status quo wahren
Entfernen Sie die beanstandete Verletzung NICHT, denn gegebenenfalls liegt Ihrerseits gar kein Fehlverhalten vor. Ansonsten lassen sich die Verhältnisse im Nachhinein auch nur schwer überprüfen.
4. Nicht aufzuschieben
Auch wenn Vorsicht geboten ist, darf eine schnelle und spezialisierte Reaktion in keinem Fall ausbleiben. Denn bei Abmahnungen im Wettbewerbs- oder Markenrecht bestehen meist nur sehr kurze Fristen. In der Regel gehen die Fälle rasch vor Gericht.