Beim Gesellschaftsrecht sind Notare als unabhängige und neutrale Ratgeber unverzichtbar. Um etwaige Auseinandersetzungen von vornherein zu verhindern, sorgt der Notar für verbindliche Rahmenbedingungen. Auch ist der Einsatz eines Notars aus dem Raum Immobilienrecht (notariell) oftmals nicht nur empfehlenswert, sondern sogar gesetzlich vorgeschrieben. Typische Handlungsfelder eines Notars beim Gesellschaftsrecht sind beispielsweise die Gründung von Gesellschaften, Handelsregisteranmeldungen, der Abschluss von Gesellschaftsverträgen, die Protokollierung von Gesellschafterbeschlüssen, Sitzverlegung, Eröffnung oder Löschung von Niederlassungen, Begleitung von Haupt- und Gesellschafterversammlungen, die Umwandlung von Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften, die Verpfändung von Geschäftsanteilen, Vermögens- und Unternehmensnachfolge, Beherrschungsverträge und Ergebnisabführungsverträge sowie Gesellschaftsveränderungen.
Notare für Immobilienrecht
Den Grundstein für Erfolge legen
Grundstück, Wohnhaus, Gewerbegebäude oder Renditeobjekt: Bei Immobiliengeschäften ist die Beratung und Betreuung durch einen erfahrenen Notar nicht nur ratsam, sondern sogar gesetzlich vorgeschrieben. Unsere Notare bieten eine umfangreiche Expertise, um Sie bei Transaktionen jeglicher Größenordnung und anderen immobilienrechtlichen Angelegenheiten sicher zu begleiten.
Wir sind Ihr Ansprechpartner:
- An- und Verkauf sowie Belastung von Immobilien und Grundstücken
- Bildung von Wohnungs- und Teileigentum
- Bauträgerverträge über den Erwerb zu errichtender Objekte
- Bestellung, Änderung und Löschung von Grundpfandrechten
- Einräumung von Dienstbarkeiten sowie von Nießbrauchs- und Vorkaufsrechten
- Begründung von Erbbaurechten
Online-Formulare zum Immobilienrecht
Notar Flensburg
Ihre Ansprechpartnerin
Hannah Autzen
+ 49 (0) 461/ 1454 - 306
E-Mail: notar-fl(at)ttp-recht.de
Notar Schleswig
Ihre Ansprechpartnerin
Nicole Wiechert
+49 (0) 4621/ 9646- 61
E-Mail: notar-sl(at)ttp-recht.de