Beim Gesellschaftsrecht sind Notare als unabhängige und neutrale Ratgeber unverzichtbar. Um etwaige Auseinandersetzungen von vornherein zu verhindern, sorgt der Notar für verbindliche Rahmenbedingungen. Auch ist der Einsatz eines Notars aus dem Raum Handels- und Vertriebsrecht oftmals nicht nur empfehlenswert, sondern sogar gesetzlich vorgeschrieben. Typische Handlungsfelder eines Notars beim Gesellschaftsrecht sind beispielsweise die Gründung von Gesellschaften, Handelsregisteranmeldungen, der Abschluss von Gesellschaftsverträgen, die Protokollierung von Gesellschafterbeschlüssen, Sitzverlegung, Eröffnung oder Löschung von Niederlassungen, Begleitung von Haupt- und Gesellschafterversammlungen, die Umwandlung von Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften, die Verpfändung von Geschäftsanteilen, Vermögens- und Unternehmensnachfolge, Beherrschungsverträge und Ergebnisabführungsverträge sowie Gesellschaftsveränderungen.
Handels- und Vertriebsrecht
Mit Vertrauen gewinnen
Handel, Einkauf und Vertrieb bestimmen häufig über Erfolg und Misserfolg eines Unternehmens. Nicht zuletzt sind es langfristige und rechtssichere Vertragsbeziehungen, die über die Zukunft eines Unternehmens entscheiden.
Wir gestalten Ihre Rechtsverhältnisse gegenüber Ihren Kunden, Lieferanten, Auftraggebern und Auftragnehmern, im Speziellen:
- AGB
- Liefer- und Vertriebsverträge
- Rahmenverträge
- Franchiseverträge
- Leasingverträge
- Kooperationsverträge
- Vertriebspartnerverträge
E-Mail: c.theilen(at)ttp-recht.de