Grundstücke oder Immobilien sind derzeit als Kapitalanlage und zur Eigennutzung äußerst beliebt. Doch ganz gleich, ob es sich um den Kauf oder Verkauf einer Wohnung, einer Immobilie oder eines Grundstücks dreht: Bei der Gestaltung des Kaufvertrags ist die Beratung und Beglaubigung des Vertrages durch einen Notar aus dem Raum Handels- und Vertriebsrecht Pflicht. Die Experten von ttp betreuen Mandanten aus der ganzen Region Handels- und Vertriebsrecht bei der Vertragsgestaltung und Belastung von Immobilien und Grundstücken. Zudem begleiten wir Mandanten, wenn es um die Bildung von Wohnungs- und Teileigentum, Bauträgerverträge, die Bestellung, Änderung und Löschung von Grundpfandrechten, die Einräumung von Dienstbarkeiten, Nießbrauchsrecht, Vorkaufsrecht oder Erbbaurecht geht.
Handels- und Vertriebsrecht
Mit Vertrauen gewinnen
Handel, Einkauf und Vertrieb bestimmen häufig über Erfolg und Misserfolg eines Unternehmens. Nicht zuletzt sind es langfristige und rechtssichere Vertragsbeziehungen, die über die Zukunft eines Unternehmens entscheiden.
Wir gestalten Ihre Rechtsverhältnisse gegenüber Ihren Kunden, Lieferanten, Auftraggebern und Auftragnehmern, im Speziellen:
- AGB
- Liefer- und Vertriebsverträge
- Rahmenverträge
- Franchiseverträge
- Leasingverträge
- Kooperationsverträge
- Vertriebspartnerverträge
E-Mail: c.theilen(at)ttp-recht.de