Ein Schwerpunkt der Kanzlei ttp ist die Ausarbeitung von Arbeitsverträgen einschließlich Arbeitnehmerüberlassung (Fremdpersonaleinsatz) sowie die Gestaltung besonderer Vertragsbedingungen wie Vergütungssysteme, flexible Arbeitszeitmodelle, Mitarbeiterbeteiligungsprogramme und betriebliche Altersversorgung für Unternehmen. Wenn Sie als Arbeitgeber oder Unternehmer einen Arbeitsvertrag oder Aufhebungsvertrag mit Hilfe eines Anwalts aufsetzen, so können Sie sicher sein, dass Sie vor ungerechtfertigten Ansprüchen durch Arbeitnehmer sowie ungültige Klauseln geschützt sind. Dies gilt sowohl für einen herkömmlichen Arbeitsvertrag, als auch für einen befristeten Vertrag. Wichtige Aspekte wie Probezeit, Kündigungsfrist, Schweigepflicht, Gehalt, Arbeitszeit, Überstunden, Weihnachtsgeld, Sonderleistungen und Urlaubsanspruch sind so klar geregelt. Vereinbaren Sie gerne einen Termin und lassen Sie sich durch einen Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Region Handels- und Vertriebsrecht beraten.
Handels- und Vertriebsrecht
Mit Vertrauen gewinnen
Handel, Einkauf und Vertrieb bestimmen häufig über Erfolg und Misserfolg eines Unternehmens. Nicht zuletzt sind es langfristige und rechtssichere Vertragsbeziehungen, die über die Zukunft eines Unternehmens entscheiden.
Wir gestalten Ihre Rechtsverhältnisse gegenüber Ihren Kunden, Lieferanten, Auftraggebern und Auftragnehmern, im Speziellen:
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