Damit Sie als Unternehmer und Arbeitgeber aus dem Raum Handels- und Vertriebsrecht bei Kündigung oder Abmahnung auf der sicheren Seite sind, ist eine Rechtsberatung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht absolut empfehlenswert. Oftmals geht der Kündigung eine Abmahnung voraus, etwa wegen vertragswidrigem Verhalten, wiederholtem Zu-spät-Kommen, oder grober Pflichtverletzung. Diese Abmahnung kann mündlich ausgesprochen werden, ein Rechtsanwalt oder Fachanwalt empfiehlt jedoch stets – wegen der Beweiskraft – die schriftliche Abmahnung. Kommt es zu einem erneuten Fehlverhalten im Unternehmen, so kann der Arbeitgeber die Kündigung aussprechen. Dies ist jedoch nicht zwingend notwendig, zum Beispiel bei einer personenbedingten Kündigung. Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht aus der Region Handels- und Vertriebsrecht berät Sie gerne zu Kündigungsschutz, Kündigungsfristen, Gründen für eine Abmahnung sowie für die fristlose Kündigung. Bei Entlassung eines Mitarbeiters informiert Sie Ihr ttp Anwalt auch, ob eine Abfindung zu zahlen ist und wie hoch die Abfindung sein sollte.
Handels- und Vertriebsrecht
Mit Vertrauen gewinnen
Handel, Einkauf und Vertrieb bestimmen häufig über Erfolg und Misserfolg eines Unternehmens. Nicht zuletzt sind es langfristige und rechtssichere Vertragsbeziehungen, die über die Zukunft eines Unternehmens entscheiden.
Wir gestalten Ihre Rechtsverhältnisse gegenüber Ihren Kunden, Lieferanten, Auftraggebern und Auftragnehmern, im Speziellen:
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