Jeder Unternehmer und Arbeitgeber aus der Region Handels- und Vertriebsrecht weiß: Die Grundlage für ein faires Arbeitsverhältnis ist ein schriftlich verfasster Arbeitsvertrag. Dabei ist es gleich, ob es sich um eine Stelle in Vollzeit oder Teilzeit sowie einen Minijob bzw. Nebenjob handelt. Und wer als Arbeitgeber in seinem Unternehmen auf Nummer sicher gehen möchte, lässt den Arbeitsvertrag von einem Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsetzen. Der Rechtsanwalt achtet auf alle relevanten Klauseln im Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, darunter Regelungen bezüglich Probezeit, Kündigungsfrist, Schweigepflicht, Gehalt, Arbeitszeit, Überstunden, Weihnachtsgeld, Sonderleistungen und Urlaubsanspruch. Natürlich ist Ihr ttp Rechtsanwalt aus dem Raum Handels- und Vertriebsrecht auch Ihr Ansprechpartner, sollten Sie Fragen zum Aufhebungsvertrag oder Tarifvertrag haben oder eine Betriebsvereinbarung vonnöten sein sollte.
Handels- und Vertriebsrecht
Mit Vertrauen gewinnen
Handel, Einkauf und Vertrieb bestimmen häufig über Erfolg und Misserfolg eines Unternehmens. Nicht zuletzt sind es langfristige und rechtssichere Vertragsbeziehungen, die über die Zukunft eines Unternehmens entscheiden.
Wir gestalten Ihre Rechtsverhältnisse gegenüber Ihren Kunden, Lieferanten, Auftraggebern und Auftragnehmern, im Speziellen:
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