Beim Gesellschaftsrecht sind Notare als unabhängige und neutrale Ratgeber unverzichtbar. Um etwaige Auseinandersetzungen von vornherein zu verhindern, sorgt der Notar für verbindliche Rahmenbedingungen. Auch ist der Einsatz eines Notars aus dem Raum Gewerbliches Mietrecht oftmals nicht nur empfehlenswert, sondern sogar gesetzlich vorgeschrieben. Typische Handlungsfelder eines Notars beim Gesellschaftsrecht sind beispielsweise die Gründung von Gesellschaften, Handelsregisteranmeldungen, der Abschluss von Gesellschaftsverträgen, die Protokollierung von Gesellschafterbeschlüssen, Sitzverlegung, Eröffnung oder Löschung von Niederlassungen, Begleitung von Haupt- und Gesellschafterversammlungen, die Umwandlung von Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften, die Verpfändung von Geschäftsanteilen, Vermögens- und Unternehmensnachfolge, Beherrschungsverträge und Ergebnisabführungsverträge sowie Gesellschaftsveränderungen.
Gewerbliches Mietrecht
Von Haus aus kompetent
Sie werden für einen langen Zeitraum abgeschlossen und sind für Mieter wie Vermieter oftmals von existenzieller Bedeutung: Gewerbemietverträge sollten sorgfältig geplant und aufgesetzt werden. Auf Grund von unwirksamen oder missverständlichen Regelungen kommt es oftmals zu Rechtsstreitigkeiten, die von beiden Parteien emotional geführt und beiderseits mit finanziellen Schäden verbunden sind. Die Gestaltung und Prüfung vor Abschluss von Mietverträgen durch einen erfahrenen Partner können ein solches Konfliktrisiko verringern.
Die ttp Rechtsanwälte sind in diesem Fall gerne an Ihrer Seite und beraten Sie bei allen Fragen rund um das Gewerbemiet- und Pachtrecht:
- Gestaltung von Klausel- und Individualverträgen
- Kontrolle allgemeiner Miet- und Immobilienleasing-Bedingungen
- Unterstützung bei Mietausfällen
- Kündigung von Mietern
- Räumungsklage
- Prüfung von Schadensersatzansprüchen