Bei weitreichenden Entscheidungen sollten sich Unternehmer stets Rat von einem Notar holen. Ganz gleich ob Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft oder Mischformen wie die GmbH: Ein Notar berät kompetent, neutral und unabhängig. Unsere Notare zählen in der Region Gewerbliches Mietrecht zu den gefragtesten Experten. Unsere Notare betreuen verschiedene Mandanten im Raum Gewerbliches Mietrecht bei allen gesellschaftsrechtlichen Anliegen. Dazu gehören beispielsweise die Gründung von Gesellschaften, Handelsregisteranmeldungen, der Abschluss von Gesellschaftsverträgen, die Protokollierung von Gesellschafterbeschlüssen, die Sitzverlegung, Eröffnung oder Löschung von Niederlassungen, Haupt- und Gesellschafterversammlungen, die Umwandlung von Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften, die Verpfändung von Geschäftsanteilen, Vermögens- und Unternehmensnachfolge, Beherrschungsverträge und Ergebnisabführungsverträge sowie Gesellschaftsveränderungen.
Gewerbliches Mietrecht
Von Haus aus kompetent
Sie werden für einen langen Zeitraum abgeschlossen und sind für Mieter wie Vermieter oftmals von existenzieller Bedeutung: Gewerbemietverträge sollten sorgfältig geplant und aufgesetzt werden. Auf Grund von unwirksamen oder missverständlichen Regelungen kommt es oftmals zu Rechtsstreitigkeiten, die von beiden Parteien emotional geführt und beiderseits mit finanziellen Schäden verbunden sind. Die Gestaltung und Prüfung vor Abschluss von Mietverträgen durch einen erfahrenen Partner können ein solches Konfliktrisiko verringern.
Die ttp Rechtsanwälte sind in diesem Fall gerne an Ihrer Seite und beraten Sie bei allen Fragen rund um das Gewerbemiet- und Pachtrecht:
- Gestaltung von Klausel- und Individualverträgen
- Kontrolle allgemeiner Miet- und Immobilienleasing-Bedingungen
- Unterstützung bei Mietausfällen
- Kündigung von Mietern
- Räumungsklage
- Prüfung von Schadensersatzansprüchen