Immer wieder hört man, dass im Raum Leistungsbereiche Abmahnwellen stattfinden. Oftmals handelt es sich hierbei um wettbewerbsrechtliche oder markenrechtliche Abmahnungen. Doch wer eine Abmahnung erhalten hat, sollte nicht voreilig handeln und zunächst einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz kontaktieren. Mandanten im Raum Leistungsbereiche unterschreiben oftmals voreilig eine Unterlassungserklärung und überweisen den geforderten Schadensersatz beziehungsweise gestehen dem Gegner viel zu weitreichende Rechte zu. So etwas kann schnell als teilweises Zugeständnis gewertet werden. Auch von einer Kontaktaufnahme mit dem Gegner können wir nur abraten, denn in vielen Fällen werden unbewusst rechtliche Zugeständnisse gemacht. Die Kommunikation in solchen Fällen überlassen Sie am besten einem Anwalt.
Unsere Leistungen
Beraten und gestalten
Als auf Wirtschaftsrecht und Unternehmensrecht spezialisierte Kanzlei beraten wir unsere Mandanten und Mandantinnen bei allen wirtschaftlichen Rechtsfragen. Auch unsere Notare Carsten Theilen und Hendrik Söhler von Bargen betreuen Sie gern. Bei Bedarf arbeiten wir ebenso fachübergreifend mit den ttp Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Unternehmensberatern zusammen. Dieser ganzheitliche Ansatz ist eines unserer herausragenden Merkmale und garantiert Ihnen eine lückenlose Betreuung, die sich ganz nach Ihren Bedürfnissen bzw. den Bedürfnissen Ihres Betriebs oder Unternehmens richtet, dabei aber aktuelle wirtschaftliche Entwicklungen und Herausforderungen berücksichtigt. In welchem Bereich können wir Sie beraten und unterstützen?
Marken-, Internet- und Wettbewerbsrecht
Gesellschaftsrecht
Unternehmenskäufe und -verkäufe
Umwandlungen/Umstrukturierungen
Handels- und Vertriebsrecht
Unternehmensnachfolge und Erbrecht
Insolvenzrecht
Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht
Prozessführung
Ehe- und Familienrecht (notariell)
Gesellschaftsrecht (notariell)
Immobilienrecht (notariell)
Erbrecht (notariell)