Bei weitreichenden Entscheidungen sollten sich Unternehmer stets Rat von einem Notar holen. Ganz gleich ob Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft oder Mischformen wie die GmbH: Ein Notar berät kompetent, neutral und unabhängig. Unsere Notare zählen in der Region Gesellschaftsrecht zu den gefragtesten Experten. Unsere Notare betreuen verschiedene Mandanten im Raum Gesellschaftsrecht bei allen gesellschaftsrechtlichen Anliegen. Dazu gehören beispielsweise die Gründung von Gesellschaften, Handelsregisteranmeldungen, der Abschluss von Gesellschaftsverträgen, die Protokollierung von Gesellschafterbeschlüssen, die Sitzverlegung, Eröffnung oder Löschung von Niederlassungen, Haupt- und Gesellschafterversammlungen, die Umwandlung von Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften, die Verpfändung von Geschäftsanteilen, Vermögens- und Unternehmensnachfolge, Beherrschungsverträge und Ergebnisabführungsverträge sowie Gesellschaftsveränderungen.
Gesellschaftsrecht
Immer in Bestform
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der gesellschaftsrechtlichen Beratung unserer Mandanten. Unser interdisziplinärer Ansatz sorgt dafür, dass juristische Gestaltung und steuerrechtliche Beratung Hand in Hand gehen.
Wir beraten branchenübergreifend: Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und Unternehmensgruppen. Von der Auswahl der passenden Rechtsform und der Errichtung einer Gesellschaft, der Anpassung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen, der laufenden und projektbezogenen Beratung bis hin zur Liquidation und Abwicklung einer Gesellschaft.
Auch die Organisation und Durchführung von Gesellschafter-/Hauptversammlungen zählt zu unserem Leistungsspektrum:
- Gesellschaftsgründungen
- Umstrukturierungen von Unternehmen und Unternehmensgruppen
- laufende konzern- und gesellschaftsrechtliche Beratung
- Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung von Hauptversammlungen und Gesellschafterversammlungen
- Beratung von Organen von Kapitalgesellschaften, wie Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten
E-Mail: c.theilen(at)ttp-recht.de