Existenzgründung, Unternehmensgründung, neue Produkte oder neue Tochterfirmen: Die Basis für einen erfolgreichen Start ist ein starkes Markenkonzept, denn eine Marke steht für Qualität und Vertrauen. Bereits bei der Etablierung eines neuen Unternehmens oder Produkts sollte man sich daher auf die Beratung und Erfahrung eines Rechtsanwalts aus dem Raum Gesellschaftsrecht verlassen. Ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz kann bei der Markenrecherche unterstützen, die Eintragung der Marke und die Markenanmeldung vornehmen. Doch insbesondere im Verletzungsfall ist es wichtig, einen erfahrenen Rechtsanwalt an seiner Seite zu wissen. Für unsere Mandanten in der Region Gesellschaftsrecht sind wir vielfältig tätig. So zählen Markenanmeldungen, Markenverteidigung, Widerspruchsverfahren, Löschungsverfahren, Abmahnung von Konkurrenten, Löschungsklagen sowie Abgrenzungs- und Vorrechtsvereinbarungen, Lizenzverträge und Franchisekonzepte zu unseren Leistungen.
Gesellschaftsrecht
Immer in Bestform
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der gesellschaftsrechtlichen Beratung unserer Mandanten. Unser interdisziplinärer Ansatz sorgt dafür, dass juristische Gestaltung und steuerrechtliche Beratung Hand in Hand gehen.
Wir beraten branchenübergreifend: Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und Unternehmensgruppen. Von der Auswahl der passenden Rechtsform und der Errichtung einer Gesellschaft, der Anpassung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen, der laufenden und projektbezogenen Beratung bis hin zur Liquidation und Abwicklung einer Gesellschaft.
Auch die Organisation und Durchführung von Gesellschafter-/Hauptversammlungen zählt zu unserem Leistungsspektrum:
- Gesellschaftsgründungen
- Umstrukturierungen von Unternehmen und Unternehmensgruppen
- laufende konzern- und gesellschaftsrechtliche Beratung
- Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung von Hauptversammlungen und Gesellschafterversammlungen
- Beratung von Organen von Kapitalgesellschaften, wie Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten
E-Mail: c.theilen(at)ttp-recht.de