Das Arbeitsrecht gehört zum Zivilrecht und wird in das Individualarbeitsrecht und das Kollektivarbeitsrecht unterteilt. Im Raum Gesellschaftsrecht sind die ttp Rechtsanwälte der ideale Experte für Arbeitgeber und Unternehmen, die einen Anwalt für eine Rechtsberatung im Arbeitsrecht benötigen. Bereiche aus dem Arbeitsrecht, in denen sich Ihr Anwalt bestens auskennt, sind Kündigungsschutz, Gleichbehandlung, Wesentliches zum Arbeitsvertrag, Arbeitszeitregelungen, Vergütungssysteme, relevante Regelungen zum Arbeitszeugnis und vieles mehr. Somit ist ein Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht nicht nur erster Ansprechpartner bei etwaigen Streitigkeiten, sondern informiert Sie auch gerne in Hinblick auf die Gestaltung von Arbeitsverträgen oder zu allen Aspekten des Sozialversicherungsrechts. Selbst bei speziellen Themen wie Entsendung und Versetzung von Mitarbeitern ins Ausland, Gesellschafterregelungen oder Scheinselbständigkeit berät ein Anwalt oder Fachanwalt seine Mandanten aus der Region Gesellschaftsrecht.
Gesellschaftsrecht
Immer in Bestform
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der gesellschaftsrechtlichen Beratung unserer Mandanten. Unser interdisziplinärer Ansatz sorgt dafür, dass juristische Gestaltung und steuerrechtliche Beratung Hand in Hand gehen.
Wir beraten branchenübergreifend: Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und Unternehmensgruppen. Von der Auswahl der passenden Rechtsform und der Errichtung einer Gesellschaft, der Anpassung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen, der laufenden und projektbezogenen Beratung bis hin zur Liquidation und Abwicklung einer Gesellschaft.
Auch die Organisation und Durchführung von Gesellschafter-/Hauptversammlungen zählt zu unserem Leistungsspektrum:
- Gesellschaftsgründungen
- Umstrukturierungen von Unternehmen und Unternehmensgruppen
- laufende konzern- und gesellschaftsrechtliche Beratung
- Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung von Hauptversammlungen und Gesellschafterversammlungen
- Beratung von Organen von Kapitalgesellschaften, wie Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten
E-Mail: c.theilen(at)ttp-recht.de