Damit Sie als Unternehmer und Arbeitgeber aus dem Raum Gesellschaftsrecht bei Kündigung oder Abmahnung auf der sicheren Seite sind, ist eine Rechtsberatung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht absolut empfehlenswert. Oftmals geht der Kündigung eine Abmahnung voraus, etwa wegen vertragswidrigem Verhalten, wiederholtem Zu-spät-Kommen, oder grober Pflichtverletzung. Diese Abmahnung kann mündlich ausgesprochen werden, ein Rechtsanwalt oder Fachanwalt empfiehlt jedoch stets – wegen der Beweiskraft – die schriftliche Abmahnung. Kommt es zu einem erneuten Fehlverhalten im Unternehmen, so kann der Arbeitgeber die Kündigung aussprechen. Dies ist jedoch nicht zwingend notwendig, zum Beispiel bei einer personenbedingten Kündigung. Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht aus der Region Gesellschaftsrecht berät Sie gerne zu Kündigungsschutz, Kündigungsfristen, Gründen für eine Abmahnung sowie für die fristlose Kündigung. Bei Entlassung eines Mitarbeiters informiert Sie Ihr ttp Anwalt auch, ob eine Abfindung zu zahlen ist und wie hoch die Abfindung sein sollte.
Gesellschaftsrecht
Immer in Bestform
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der gesellschaftsrechtlichen Beratung unserer Mandanten. Unser interdisziplinärer Ansatz sorgt dafür, dass juristische Gestaltung und steuerrechtliche Beratung Hand in Hand gehen.
Wir beraten branchenübergreifend: Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und Unternehmensgruppen. Von der Auswahl der passenden Rechtsform und der Errichtung einer Gesellschaft, der Anpassung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen, der laufenden und projektbezogenen Beratung bis hin zur Liquidation und Abwicklung einer Gesellschaft.
Auch die Organisation und Durchführung von Gesellschafter-/Hauptversammlungen zählt zu unserem Leistungsspektrum:
- Gesellschaftsgründungen
- Umstrukturierungen von Unternehmen und Unternehmensgruppen
- laufende konzern- und gesellschaftsrechtliche Beratung
- Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung von Hauptversammlungen und Gesellschafterversammlungen
- Beratung von Organen von Kapitalgesellschaften, wie Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten
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