Grundstücke oder Immobilien sind derzeit als Kapitalanlage und zur Eigennutzung äußerst beliebt. Doch ganz gleich, ob es sich um den Kauf oder Verkauf einer Wohnung, einer Immobilie oder eines Grundstücks dreht: Bei der Gestaltung des Kaufvertrags ist die Beratung und Beglaubigung des Vertrages durch einen Notar aus dem Raum Gesellschaftsrecht (notariell) Pflicht. Die Experten von ttp betreuen Mandanten aus der ganzen Region Gesellschaftsrecht (notariell) bei der Vertragsgestaltung und Belastung von Immobilien und Grundstücken. Zudem begleiten wir Mandanten, wenn es um die Bildung von Wohnungs- und Teileigentum, Bauträgerverträge, die Bestellung, Änderung und Löschung von Grundpfandrechten, die Einräumung von Dienstbarkeiten, Nießbrauchsrecht, Vorkaufsrecht oder Erbbaurecht geht.
Notarielle Dienstleistungen im Gesellschaftsrecht
Alles in geregelten Bahnen
Für unternehmerischen Erfolg sind rechtlich einwandfreie Grundlagen unabdinglich. So sind unsere Notare Ihr erster Ansprechpartner, wenn es um gesellschaftsrechtliche Gestaltung und notarielle Beurkundungen geht. Ebenso beraten wir Sie, wenn es um die Wahl der optimalen Gesellschaftsform geht und veranlassen die Handelsregisteranmeldung.
Dies können wir für Sie leisten:
- Gründung von Gesellschaften
- Handelsregisteranmeldungen
- Abschluss von Gesellschaftsverträgen
- Protokollierung von Gesellschafterbeschlüssen
- Sitzverlegung oder Eröffnung bzw. Löschungen von Niederlassungen
- Haupt- und Gesellschafterversammlungen
- Umwandlung von Kapital- und Personengesellschaften
- Verpfändung von Geschäftsanteilen
- Vermögens- und Unternehmensnachfolge
- Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge
- Gesellschaftsveränderungen
Online-Formulare zum Gesellschaftsrecht
Notar Flensburg
Ihre Ansprechpartnerin
Hannah Autzen
+ 49 (0) 461/ 1454 - 306
E-Mail: notar-fl(at)ttp-recht.de
Notar Schleswig
Ihre Ansprechpartnerin
Nicole Wiechert
+49 (0) 4621/ 9646- 61
E-Mail: notar-sl(at)ttp-recht.de