Immer wieder hört man, dass im Raum Erfahrene Prozessführung Abmahnwellen stattfinden. Oftmals handelt es sich hierbei um wettbewerbsrechtliche oder markenrechtliche Abmahnungen. Doch wer eine Abmahnung erhalten hat, sollte nicht voreilig handeln und zunächst einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz kontaktieren. Mandanten im Raum Erfahrene Prozessführung unterschreiben oftmals voreilig eine Unterlassungserklärung und überweisen den geforderten Schadensersatz beziehungsweise gestehen dem Gegner viel zu weitreichende Rechte zu. So etwas kann schnell als teilweises Zugeständnis gewertet werden. Auch von einer Kontaktaufnahme mit dem Gegner können wir nur abraten, denn in vielen Fällen werden unbewusst rechtliche Zugeständnisse gemacht. Die Kommunikation in solchen Fällen überlassen Sie am besten einem Anwalt.
Erfahrene Prozessführung
In jedem Fall
In wirtschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen vertreten wir unsere Mandanten selbstverständlich bundesweit vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten. Unser oberster Anspruch ist die zielgerichtete Wahrung Ihrer Rechte unter Berücksichtigung der spezifischen Gegebenheiten.
Zu unseren gerichtlichen Tätigkeitsschwerpunkten gehören insbesondere:
- Gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzungen, wie Gesellschafterstreit, Abfindung bei Ausscheiden, Gewinnbeteiligungen
- Markenstreitigkeiten und Wettbewerbsrecht
- Streitigkeiten im Rahmen des Kapitalanlegerschutz- und Kapitalmarktrechtes
- Arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Streitigkeiten
- Miet- und pachtrechtliche Streitigkeiten
- Schadensersatz- und Haftungsprozesse
- Allgemeine zivilrechtliche Verfahren