Ein Schwerpunkt der Kanzlei ttp ist die Ausarbeitung von Arbeitsverträgen einschließlich Arbeitnehmerüberlassung (Fremdpersonaleinsatz) sowie die Gestaltung besonderer Vertragsbedingungen wie Vergütungssysteme, flexible Arbeitszeitmodelle, Mitarbeiterbeteiligungsprogramme und betriebliche Altersversorgung für Unternehmen. Wenn Sie als Arbeitgeber oder Unternehmer einen Arbeitsvertrag oder Aufhebungsvertrag mit Hilfe eines Anwalts aufsetzen, so können Sie sicher sein, dass Sie vor ungerechtfertigten Ansprüchen durch Arbeitnehmer sowie ungültige Klauseln geschützt sind. Dies gilt sowohl für einen herkömmlichen Arbeitsvertrag, als auch für einen befristeten Vertrag. Wichtige Aspekte wie Probezeit, Kündigungsfrist, Schweigepflicht, Gehalt, Arbeitszeit, Überstunden, Weihnachtsgeld, Sonderleistungen und Urlaubsanspruch sind so klar geregelt. Vereinbaren Sie gerne einen Termin und lassen Sie sich durch einen Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Region Erfahrene Prozessführung beraten.
Erfahrene Prozessführung
In jedem Fall
In wirtschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen vertreten wir unsere Mandanten selbstverständlich bundesweit vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten. Unser oberster Anspruch ist die zielgerichtete Wahrung Ihrer Rechte unter Berücksichtigung der spezifischen Gegebenheiten.
Zu unseren gerichtlichen Tätigkeitsschwerpunkten gehören insbesondere:
- Gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzungen, wie Gesellschafterstreit, Abfindung bei Ausscheiden, Gewinnbeteiligungen
- Markenstreitigkeiten und Wettbewerbsrecht
- Streitigkeiten im Rahmen des Kapitalanlegerschutz- und Kapitalmarktrechtes
- Arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Streitigkeiten
- Miet- und pachtrechtliche Streitigkeiten
- Schadensersatz- und Haftungsprozesse
- Allgemeine zivilrechtliche Verfahren