Bei weitreichenden Entscheidungen sollten sich Unternehmer stets Rat von einem Notar holen. Ganz gleich ob Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft oder Mischformen wie die GmbH: Ein Notar berät kompetent, neutral und unabhängig. Unsere Notare zählen in der Region Ehe- und Familienrecht (notariell) zu den gefragtesten Experten. Unsere Notare betreuen verschiedene Mandanten im Raum Ehe- und Familienrecht (notariell) bei allen gesellschaftsrechtlichen Anliegen. Dazu gehören beispielsweise die Gründung von Gesellschaften, Handelsregisteranmeldungen, der Abschluss von Gesellschaftsverträgen, die Protokollierung von Gesellschafterbeschlüssen, die Sitzverlegung, Eröffnung oder Löschung von Niederlassungen, Haupt- und Gesellschafterversammlungen, die Umwandlung von Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften, die Verpfändung von Geschäftsanteilen, Vermögens- und Unternehmensnachfolge, Beherrschungsverträge und Ergebnisabführungsverträge sowie Gesellschaftsveränderungen.
Ehe- und Familienrecht
Persönlich und kompetent
Es betrifft den privaten und engsten Lebenskreis: Bei familienrechtlichen Angelegenheiten ist Kompetenz ebenso gefragt wie Einfühlungsvermögen. Unsere Notare beraten Sie objektiv und unabhängig, wenn es um Verträge, Dokumente und andere notarielle Schriftstücke geht.
Sprechen Sie uns gerne auf unsere Leistungen an:
- Eheverträge
- Gestaltung von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen (Unterhalt, Versorgungsausgleich und Güterstand)
- Sorgeerklärungen, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
Online-Formulare zum Ehe- und Familienrecht
Notar Flensburg
Ihre Ansprechpartnerin
Hannah Autzen
+ 49 (0) 461/ 1454 - 306
E-Mail: notar-fl(at)ttp-recht.de
Notar Schleswig
Ihre Ansprechpartnerin
Nicole Wiechert
+49 (0) 4621/ 9646- 61
E-Mail: notar-sl(at)ttp-recht.de