Grundstücke oder Immobilien sind derzeit als Kapitalanlage und zur Eigennutzung äußerst beliebt. Doch ganz gleich, ob es sich um den Kauf oder Verkauf einer Wohnung, einer Immobilie oder eines Grundstücks dreht: Bei der Gestaltung des Kaufvertrags ist die Beratung und Beglaubigung des Vertrages durch einen Notar aus dem Raum Arbeits- und Sozialversicherungsrecht Pflicht. Die Experten von ttp betreuen Mandanten aus der ganzen Region Arbeits- und Sozialversicherungsrecht bei der Vertragsgestaltung und Belastung von Immobilien und Grundstücken. Zudem begleiten wir Mandanten, wenn es um die Bildung von Wohnungs- und Teileigentum, Bauträgerverträge, die Bestellung, Änderung und Löschung von Grundpfandrechten, die Einräumung von Dienstbarkeiten, Nießbrauchsrecht, Vorkaufsrecht oder Erbbaurecht geht.
Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
Es gibt viel zu tun
Die enge Verknüpfung unserer anwaltlichen Fachkunde mit dem Wissen der Mitarbeiter aus der Abteilung ttp Personaldienstleistungen ist im Bereich des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts unschlagbar. Sie gewährleistet Ihnen als Unternehmer einen umfassenden gerichtlichen und außergerichtlichen Schutz, z.B. vor ungerechtfertigten Ansprüchen von Arbeitnehmern und Sozialversicherungsträgern.
Wir begleiten Sie durch alle Phasen der Beschäftigung, von der Einstellung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Kompetente und problemorientierte Unterstützung erhalten Sie bei uns unter anderem auf folgenden Gebieten:
- Begründung von Arbeitsverhältnissen/Vertragsgestaltung
- Ausarbeitung von Arbeitsverträgen einschließlich Arbeitnehmerüberlassung (Fremdpersonaleinsatz); Gestaltung besonderer Vertragsbedingungen wie Vergütungssysteme, flexible Arbeitszeitmodelle, Mitarbeiterbeteiligungsprogramme, betriebliche Altersversorgung
- Beendigung von Arbeitsverhältnissen
- Umsetzung der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Kündigungen, Gestaltung von Aufhebungs- / Abwicklungsverträgen, Prozessvertretung vor dem Arbeitsgericht
- Geschäftsführer- und Vorstandsverträge
- Gestaltung und Verhandlung von Geschäftsführer- sowie Vorstandsverträgen; Umsetzung der Beendigung dieser Verträge
- kurzfristige oder geringfügig entlohnte Beschäftigung
- Scheinselbständigkeit
- Statusprüfung von (Gesellschafter-) Geschäftsführern und mitarbeitenden Familienangehörigen/Gesellschaftern
- Entsendung/Versetzung von Mitarbeitern ins Ausland
- Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter im Inland