Existenzgründung, Unternehmensgründung, neue Produkte oder neue Tochterfirmen: Die Basis für einen erfolgreichen Start ist ein starkes Markenkonzept, denn eine Marke steht für Qualität und Vertrauen. Bereits bei der Etablierung eines neuen Unternehmens oder Produkts sollte man sich daher auf die Beratung und Erfahrung eines Rechtsanwalts aus dem Raum Arbeits- und Sozialversicherungsrecht verlassen. Ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz kann bei der Markenrecherche unterstützen, die Eintragung der Marke und die Markenanmeldung vornehmen. Doch insbesondere im Verletzungsfall ist es wichtig, einen erfahrenen Rechtsanwalt an seiner Seite zu wissen. Für unsere Mandanten in der Region Arbeits- und Sozialversicherungsrecht sind wir vielfältig tätig. So zählen Markenanmeldungen, Markenverteidigung, Widerspruchsverfahren, Löschungsverfahren, Abmahnung von Konkurrenten, Löschungsklagen sowie Abgrenzungs- und Vorrechtsvereinbarungen, Lizenzverträge und Franchisekonzepte zu unseren Leistungen.
Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
Es gibt viel zu tun
Die enge Verknüpfung unserer anwaltlichen Fachkunde mit dem Wissen der Mitarbeiter aus der Abteilung ttp Personaldienstleistungen ist im Bereich des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts unschlagbar. Sie gewährleistet Ihnen als Unternehmer einen umfassenden gerichtlichen und außergerichtlichen Schutz, z.B. vor ungerechtfertigten Ansprüchen von Arbeitnehmern und Sozialversicherungsträgern.
Wir begleiten Sie durch alle Phasen der Beschäftigung, von der Einstellung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Kompetente und problemorientierte Unterstützung erhalten Sie bei uns unter anderem auf folgenden Gebieten:
- Begründung von Arbeitsverhältnissen/Vertragsgestaltung
- Ausarbeitung von Arbeitsverträgen einschließlich Arbeitnehmerüberlassung (Fremdpersonaleinsatz); Gestaltung besonderer Vertragsbedingungen wie Vergütungssysteme, flexible Arbeitszeitmodelle, Mitarbeiterbeteiligungsprogramme, betriebliche Altersversorgung
- Beendigung von Arbeitsverhältnissen
- Umsetzung der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Kündigungen, Gestaltung von Aufhebungs- / Abwicklungsverträgen, Prozessvertretung vor dem Arbeitsgericht
- Geschäftsführer- und Vorstandsverträge
- Gestaltung und Verhandlung von Geschäftsführer- sowie Vorstandsverträgen; Umsetzung der Beendigung dieser Verträge
- kurzfristige oder geringfügig entlohnte Beschäftigung
- Scheinselbständigkeit
- Statusprüfung von (Gesellschafter-) Geschäftsführern und mitarbeitenden Familienangehörigen/Gesellschaftern
- Entsendung/Versetzung von Mitarbeitern ins Ausland
- Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter im Inland