Das unerlaubte Verwenden von Marken, Bildern oder Verwenden falscher Widerrufserklärungen sind im Internet leider keine Seltenheit. Viele Wettbewerber wehren sich dagegen – regelrechte Abmahnwellen, die auch in der Region Arbeits- und Sozialversicherungsrecht keine Seltenheit sind, folgen daraufhin. Doch nicht immer sind diese Abmahnungen gerechtfertigt, da der Verwender in vielen Fällen gar keinen Rechtsverstoß begangen hat oder die Abmahnungen in Kostenhinsicht zu weit geht. Anstatt eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben oder eine Strafzahlung zu leisten, sollten sich Betroffene im Raum Arbeits- und Sozialversicherungsrecht stets von einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz beraten lassen. Der Rechtsanwalt kennt sich bestens mit Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht und Lizenzierung aus und übernimmt die komplette Kommunikation mit der Gegenseite.
Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
Es gibt viel zu tun
Die enge Verknüpfung unserer anwaltlichen Fachkunde mit dem Wissen der Mitarbeiter aus der Abteilung ttp Personaldienstleistungen ist im Bereich des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts unschlagbar. Sie gewährleistet Ihnen als Unternehmer einen umfassenden gerichtlichen und außergerichtlichen Schutz, z.B. vor ungerechtfertigten Ansprüchen von Arbeitnehmern und Sozialversicherungsträgern.
Wir begleiten Sie durch alle Phasen der Beschäftigung, von der Einstellung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Kompetente und problemorientierte Unterstützung erhalten Sie bei uns unter anderem auf folgenden Gebieten:
- Begründung von Arbeitsverhältnissen/Vertragsgestaltung
- Ausarbeitung von Arbeitsverträgen einschließlich Arbeitnehmerüberlassung (Fremdpersonaleinsatz); Gestaltung besonderer Vertragsbedingungen wie Vergütungssysteme, flexible Arbeitszeitmodelle, Mitarbeiterbeteiligungsprogramme, betriebliche Altersversorgung
- Beendigung von Arbeitsverhältnissen
- Umsetzung der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Kündigungen, Gestaltung von Aufhebungs- / Abwicklungsverträgen, Prozessvertretung vor dem Arbeitsgericht
- Geschäftsführer- und Vorstandsverträge
- Gestaltung und Verhandlung von Geschäftsführer- sowie Vorstandsverträgen; Umsetzung der Beendigung dieser Verträge
- kurzfristige oder geringfügig entlohnte Beschäftigung
- Scheinselbständigkeit
- Statusprüfung von (Gesellschafter-) Geschäftsführern und mitarbeitenden Familienangehörigen/Gesellschaftern
- Entsendung/Versetzung von Mitarbeitern ins Ausland
- Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter im Inland