Das Arbeitsrecht gehört zum Zivilrecht und wird in das Individualarbeitsrecht und das Kollektivarbeitsrecht unterteilt. Im Raum Arbeits- und Sozialversicherungsrecht sind die ttp Rechtsanwälte der ideale Experte für Arbeitgeber und Unternehmen, die einen Anwalt für eine Rechtsberatung im Arbeitsrecht benötigen. Bereiche aus dem Arbeitsrecht, in denen sich Ihr Anwalt bestens auskennt, sind Kündigungsschutz, Gleichbehandlung, Wesentliches zum Arbeitsvertrag, Arbeitszeitregelungen, Vergütungssysteme, relevante Regelungen zum Arbeitszeugnis und vieles mehr. Somit ist ein Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht nicht nur erster Ansprechpartner bei etwaigen Streitigkeiten, sondern informiert Sie auch gerne in Hinblick auf die Gestaltung von Arbeitsverträgen oder zu allen Aspekten des Sozialversicherungsrechts. Selbst bei speziellen Themen wie Entsendung und Versetzung von Mitarbeitern ins Ausland, Gesellschafterregelungen oder Scheinselbständigkeit berät ein Anwalt oder Fachanwalt seine Mandanten aus der Region Arbeits- und Sozialversicherungsrecht.
Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
Es gibt viel zu tun
Die enge Verknüpfung unserer anwaltlichen Fachkunde mit dem Wissen der Mitarbeiter aus der Abteilung ttp Personaldienstleistungen ist im Bereich des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts unschlagbar. Sie gewährleistet Ihnen als Unternehmer einen umfassenden gerichtlichen und außergerichtlichen Schutz, z.B. vor ungerechtfertigten Ansprüchen von Arbeitnehmern und Sozialversicherungsträgern.
Wir begleiten Sie durch alle Phasen der Beschäftigung, von der Einstellung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Kompetente und problemorientierte Unterstützung erhalten Sie bei uns unter anderem auf folgenden Gebieten:
- Begründung von Arbeitsverhältnissen/Vertragsgestaltung
- Ausarbeitung von Arbeitsverträgen einschließlich Arbeitnehmerüberlassung (Fremdpersonaleinsatz); Gestaltung besonderer Vertragsbedingungen wie Vergütungssysteme, flexible Arbeitszeitmodelle, Mitarbeiterbeteiligungsprogramme, betriebliche Altersversorgung
- Beendigung von Arbeitsverhältnissen
- Umsetzung der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Kündigungen, Gestaltung von Aufhebungs- / Abwicklungsverträgen, Prozessvertretung vor dem Arbeitsgericht
- Geschäftsführer- und Vorstandsverträge
- Gestaltung und Verhandlung von Geschäftsführer- sowie Vorstandsverträgen; Umsetzung der Beendigung dieser Verträge
- kurzfristige oder geringfügig entlohnte Beschäftigung
- Scheinselbständigkeit
- Statusprüfung von (Gesellschafter-) Geschäftsführern und mitarbeitenden Familienangehörigen/Gesellschaftern
- Entsendung/Versetzung von Mitarbeitern ins Ausland
- Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter im Inland