Damit Sie als Unternehmer und Arbeitgeber aus dem Raum Arbeits- und Sozialversicherungsrecht bei Kündigung oder Abmahnung auf der sicheren Seite sind, ist eine Rechtsberatung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht absolut empfehlenswert. Oftmals geht der Kündigung eine Abmahnung voraus, etwa wegen vertragswidrigem Verhalten, wiederholtem Zu-spät-Kommen, oder grober Pflichtverletzung. Diese Abmahnung kann mündlich ausgesprochen werden, ein Rechtsanwalt oder Fachanwalt empfiehlt jedoch stets – wegen der Beweiskraft – die schriftliche Abmahnung. Kommt es zu einem erneuten Fehlverhalten im Unternehmen, so kann der Arbeitgeber die Kündigung aussprechen. Dies ist jedoch nicht zwingend notwendig, zum Beispiel bei einer personenbedingten Kündigung. Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht aus der Region Arbeits- und Sozialversicherungsrecht berät Sie gerne zu Kündigungsschutz, Kündigungsfristen, Gründen für eine Abmahnung sowie für die fristlose Kündigung. Bei Entlassung eines Mitarbeiters informiert Sie Ihr ttp Anwalt auch, ob eine Abfindung zu zahlen ist und wie hoch die Abfindung sein sollte.
Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
Es gibt viel zu tun
Die enge Verknüpfung unserer anwaltlichen Fachkunde mit dem Wissen der Mitarbeiter aus der Abteilung ttp Personaldienstleistungen ist im Bereich des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts unschlagbar. Sie gewährleistet Ihnen als Unternehmer einen umfassenden gerichtlichen und außergerichtlichen Schutz, z.B. vor ungerechtfertigten Ansprüchen von Arbeitnehmern und Sozialversicherungsträgern.
Wir begleiten Sie durch alle Phasen der Beschäftigung, von der Einstellung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Kompetente und problemorientierte Unterstützung erhalten Sie bei uns unter anderem auf folgenden Gebieten:
- Begründung von Arbeitsverhältnissen/Vertragsgestaltung
- Ausarbeitung von Arbeitsverträgen einschließlich Arbeitnehmerüberlassung (Fremdpersonaleinsatz); Gestaltung besonderer Vertragsbedingungen wie Vergütungssysteme, flexible Arbeitszeitmodelle, Mitarbeiterbeteiligungsprogramme, betriebliche Altersversorgung
- Beendigung von Arbeitsverhältnissen
- Umsetzung der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Kündigungen, Gestaltung von Aufhebungs- / Abwicklungsverträgen, Prozessvertretung vor dem Arbeitsgericht
- Geschäftsführer- und Vorstandsverträge
- Gestaltung und Verhandlung von Geschäftsführer- sowie Vorstandsverträgen; Umsetzung der Beendigung dieser Verträge
- kurzfristige oder geringfügig entlohnte Beschäftigung
- Scheinselbständigkeit
- Statusprüfung von (Gesellschafter-) Geschäftsführern und mitarbeitenden Familienangehörigen/Gesellschaftern
- Entsendung/Versetzung von Mitarbeitern ins Ausland
- Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter im Inland